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Diese Untersuchung zu den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen gelangte über eine Interpretation des Art. 38 I c IGH-Statut mit Hilfe der Art. 30 ff WVK zu einer ersten Begriffsbestimmung und damit Definition als selbst anzuwendende Normen, als normerzeugende Normen und als zugleich evidente wie aufzudeckende Normen.Eine Falsifikation erfolgte über eine normative Analyse der IGH Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass der IGH in den Selbstzitaten eine solche Aufdeckung leistet und im Übrigen Römische Rechtsgrundsätze als diese anzuwendenden Normen evident und oftmals stilschweigend anwendet. Ferner mit…mehr

Produktbeschreibung
Diese Untersuchung zu den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen gelangte über eine Interpretation des Art. 38 I c IGH-Statut mit Hilfe der Art. 30 ff WVK zu einer ersten Begriffsbestimmung und damit Definition als selbst anzuwendende Normen, als normerzeugende Normen und als zugleich evidente wie aufzudeckende Normen.Eine Falsifikation erfolgte über eine normative Analyse der IGH Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass der IGH in den Selbstzitaten eine solche Aufdeckung leistet und im Übrigen Römische Rechtsgrundsätze als diese anzuwendenden Normen evident und oftmals stilschweigend anwendet. Ferner mit dem Ergebnis, dass es neben diesen fundamentalen, aber aufdeckungsbedürftigen Allgemeinen Rechtsgrundsätzen mit gleicher Quelle auch die von Dworkin bereits benannten Policy Rechtsgrundsätze gibt, deren Charakteristikum ist, dass sie von der Internationalen Staatengemeinschaft "as a whole" mit einer Willensdezision dieser gesetzt werden.Eine weitere Falsifikation erfolgte über eine Untersuchung der ILC Arbeiten, wobei sich die Allgemeinen Rechtsgrundsätze in ihrer normerzeugenden Wirkung als Vermutungen darstellen, mit der Besonderheit, dass sie zwischen unwiderleglich (fundamental) und widerleglich (policy) eingestuft werden. Unwiderlegliche Vermutungen sind rechtsimmanent als Rechtswahrheiten in anschlussfähigen Modulformen in den logischen Taxonomien von Hohfeld I erfassbar. Widerlegliche Vermutungen als Allgemeine Rechtsgrundsätze einer Policy der Internationalen Staatengemeinschaft als Ganzer als Pluralitätsgaranten in den evolutiven Taxonomien vom Hohfeld II/Jimenez nach einer Dezision einer Power zur distributiven Gerechtigkeit.Diese Ergebnisse werden in einer letzten Falsifikation mit der ILC Forschungsarbeit zum gleichen Thema konfrontiert und für korrekt befunden.
Autorenporträt
Susanna Bummel-Vohland, geb. 4.5.1957 in Buenos Aires ist Doppelstaaterin (Österreich/Argentinien). Sie ist in München aufgewachsen und hat dort und in Salzburg Rechtswissenschaft/Völkerrecht studiert. Seit 2015 betreibt sie in München die "Muenchner Poeterey" in Anlehnung an die erste städtische Schulein der Kaufingerstraße 6 von 1478 n.C. Übersetzungen von Lyrik aus dem Englischen in deutsche Reimeist ihre Lieblingsbeschäftigung.

Dr. Phil. Milena Rampoldi, 1973 in Bozen geboren, studierte in Italien Theologie, Pädagogik, Philosophie und Orientalistik, um dann in Wien zum Thema der arabophonen Korandidaktik im deutschen Sprachraum zu promovieren. Sie arbeitete als Fremdsprachlehrerin . 2014 gründete sich den Verein ProMosaik e.V. für die interkulturelle Kommunikation (www.promosaik.com). Die Themen ihrer Bücher beziehen sich im Beson-deren auf die islamische Religion, Kultur und Geschichte und auf den islamischen Feminismus und die Menschenrechte. Sie verfolgt mit ihren Texten das Ziel des Dialogs zwischen den Religionen und ist der Überzeugung, dass man durch die Annäherung an die Geschichte auch die Gegenwart besser verstehen kann, um eine Zukunft im Sinne der Gerechtigkeit und des Friedens aufbauen zu können.