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Die rechtliche Regulierung hinkt dem tatsächlichen Fortschritt in der Biotechnologie deutlich hinterher. Dies betrifft sämtliche Bereiche des biotechnologischen Wandels, in besonderer Weise aber die biotechnologischen Verfahren der Genomeditierung. Das Werk nimmt genomeditierte und andere "innovative" Nutzpflanzen in den Fokus. Es gibt Anregungen zur Reform des EU-Gentechnik-Rechtsrahmens, jedoch nicht nur kurz-/mittelfristiger, sondern auch langfristiger Art, sodass auch Reformen diskutiert werden, die derzeit noch nicht politisch realisierbar erscheinen. Zunächst wird die…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtliche Regulierung hinkt dem tatsächlichen Fortschritt in der Biotechnologie deutlich hinterher. Dies betrifft sämtliche Bereiche des biotechnologischen Wandels, in besonderer Weise aber die biotechnologischen Verfahren der Genomeditierung. Das Werk nimmt genomeditierte und andere "innovative" Nutzpflanzen in den Fokus. Es gibt Anregungen zur Reform des EU-Gentechnik-Rechtsrahmens, jedoch nicht nur kurz-/mittelfristiger, sondern auch langfristiger Art, sodass auch Reformen diskutiert werden, die derzeit noch nicht politisch realisierbar erscheinen. Zunächst wird die naturwissenschaftliche und rechtliche Ausgangslage für Reformen des europäischen Gentechnikrechts dargestellt. Anschließend werden die Rahmenbedingungen für Reformen erläutert, insbesondere die Interessen der Betroffenen und die Grenzen des rechtlich Zulässigen im Unions- und Welthandelsrecht. Darauf aufbauend werden Optionen für Reformen beleuchtet, wobei die Regulierung in außereuropäischen Ländern und Regelungsvorschläge der Literatur berücksichtigt werden. Schließlich wird eine konkrete Reform des EU-Gentechnik-Rechtsrahmens vorgeschlagen.
Autorenporträt
Brigitte Voigt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Anschließend arbeitete sie dort im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt "Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie" (FKZ 01GP1615). Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.