Die Genossenschaften werden seit ihrer Entstehung in der Mitte des vorigen Jahrhunderts durch die Zuordnung arteigener Prinzipien, Merkmale oder Charakteristika von anderen wirtschaftlichen Einheiten abgegrenzt. Die vorliegende Arbeit subsumiert dieses "Besondere" der Genossenschaften zunächst unter den Begriff "Genossenschaftlicher Wirtschaftsstil". Nach erkenntnis- und definitionstheoretischen Überlegungen zur wissenschaftlichen Verwendbarkeit dieses Begriffes interpretiert der Autor das "Besondere" als "Funktionen", welche die Genossenschaften erfüllen sollen. Die Ableitung von Funktionsbedingungen bestimmt den Hauptteil der Arbeit, in dem eine aktuelle Auswahl an "Funktionen" hinsichtlich ihrer Erfüllbarkeit durch die Genossenschaften untersucht wird. Die Arbeit zeigt, daß nicht alle zugeordneten Funktionen erfüllt werden können und daß die Erfüllbarkeit auch von einer begrifflich klaren Definition der jeweiligen Funktion abhängt.