Das Recht auf Umwelt entstand, als man sich der Maßnahmen bewusst wurde, die aufgrund der Übernutzung der natürlichen Ressourcen auf deren Erhaltung lasten. Dieses Recht wurde auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm vom 5. bis 16. Januar 1972 eingeführt, auf der mehrere Übereinkommen und Protokolle zum Schutz der Umwelt, zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden verabschiedet wurden.Der Schutz der Umwelt ist gleichzeitig ein Recht und eine Pflicht für jeden Menschen, da sein Leben davon abhängt. Das Umweltrecht umfasst eine Reihe von nationalen und internationalen Gesetzen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien ...), die die Anwendung einer Reihe von Erklärungen und internationalen Konventionen sanktionieren, um das gemeinsame Erbe unseres Planeten mit all seiner biologischen Vielfalt (Ozean, Wildtiere, Wälder ...) zu respektieren und unsere Umwelt täglich zu schützen.