Zu den strukturprägenden familienrechtlichen Fürsorgeverhältnissen zählen im Erwachsenenschutzrecht die rechtliche Betreuung und das Recht der Vorsorgevollmacht, im Kindschaftsrecht das Eltern-Kind-Verhältnis und die Vormundschaft. Die Fürsorgeperson ist durch das Fürsorgeverhältnis nicht nur zur Fürsorge berechtigt und verpflichtet, sondern auch zum Vertreter des Betroffenen berufen. Das Gesetz schränkt die Vertretungsmacht der jeweiligen Fürsorgeperson jedoch für bestimmte Rechtshandlungen im personalen und vermögensrechtlichen Bereich durch das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung ein. Gesa Güttler untersucht die Grundlagen und Funktionen sowie die rechtliche Struktur und den Maßstab der gerichtlichen Genehmigung im Familienrecht unter Berücksichtigung der 2023 in Kraft getretenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
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