Die wachsende Nachfrage nach dem Zugang zum öffentlichen Dienst durch öffentliche Auswahlverfahren erfordert zunehmend eine besondere Aufmerksamkeit der Kontrollorgane im Hinblick auf die Leistung der Prüfungsausschüsse. Dies ist auf die verfassungsmäßige Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen, in der nicht nur Verfassungsnormen, sondern vor allem Werte und Grundsätze verankert sind, die für die Verfolgung des Zwecks der öffentlichen Verwaltung grundlegend sind. In diesem Sinne befasst sich die Studie mit den Grenzen und Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle in Bezug auf die Leistung der Prüfungsausschüsse für öffentliche Auswahlverfahren unter besonderer Berücksichtigung ihrer administrativen Verdienste. Es wird vorgeschlagen, Überlegungen über die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse sowie über die Rolle und die Ziele der gerichtlichen Kontrolle anzustellen, um die Gewährleistung der Rechte des Einzelnen neben den Leitprinzipien der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten.