Die Mediation ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit angekommen. Von einem allseits anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis kann in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht gesprochen werden. Vielmehr gibt es nur eine Praxis der Mediation durch sog. Richtermediatoren, die sich mangels gesetzlicher Regelung als sehr uneinheitlich darstellt.
Jochen Bader untersucht den rechtlichen Rahmen der Mediation an den Verwaltungsgerichten. Dazu werden verschiedene Modelle der Verzahnung von Mediation und Gerichtsverfahren besprochen. Anschließend erfolgt eine Betrachtung der verschiedenen Strukturprinzipien von Mediation, Gerichtsverfahren und herkömmlicher Einigung durch Vergleich.
Im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgt die Prüfung der Frage, ob sich die Mediation am Verwaltungsgericht mit bestehendem Prozessrecht vereinbaren lässt. Im Anschluss daran wird auf die Frage nach der Rechtsnatur des richterlichen Mediationshandelns eingegangen. Das letzte Kapitel widmet sich der Zukunft der Mediation am Verwaltungsgericht. Untersucht wird eine Institutionalisierung durch Gesetz. Dazu werden nach einem gemeinschaftsrechtlichen Exkurs bestehende Vorschläge für die ZPO und VwGO vorgestellt und kritisch besprochen. Die Entwicklung eines eigenen Gesetzesvorschlags bildet den Schlusspunkt der Arbeit.
Jochen Bader untersucht den rechtlichen Rahmen der Mediation an den Verwaltungsgerichten. Dazu werden verschiedene Modelle der Verzahnung von Mediation und Gerichtsverfahren besprochen. Anschließend erfolgt eine Betrachtung der verschiedenen Strukturprinzipien von Mediation, Gerichtsverfahren und herkömmlicher Einigung durch Vergleich.
Im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgt die Prüfung der Frage, ob sich die Mediation am Verwaltungsgericht mit bestehendem Prozessrecht vereinbaren lässt. Im Anschluss daran wird auf die Frage nach der Rechtsnatur des richterlichen Mediationshandelns eingegangen. Das letzte Kapitel widmet sich der Zukunft der Mediation am Verwaltungsgericht. Untersucht wird eine Institutionalisierung durch Gesetz. Dazu werden nach einem gemeinschaftsrechtlichen Exkurs bestehende Vorschläge für die ZPO und VwGO vorgestellt und kritisch besprochen. Die Entwicklung eines eigenen Gesetzesvorschlags bildet den Schlusspunkt der Arbeit.