Since the publication of the previous edition, legislators have been busy with more than 20 amendments to the law concerning court costs, through which the court fee law also received numerous changes, which made an update of the reliable commentary necessary. The new edition explains:
- Victims' Rights law reform from 24.06.2004,
- Law for the introduction of the additional preventative detention from 23.07.2004,
- 1st Justice Modernization Act from 24.08.2004,
- Censure Hearing Act from 09.12.2004,
- EC Legal CostsAid Act from 15.12.2004,
- Law for the revision of the Partnership Law from 15.12.2004,
- Financial Statement Act from 15.12.2004,
- International Family Law Act from 26.01.2005 and
- Legal Communications Law from 22.03.2005.
The amount in dispute catalog of the jurisdiction is completely revised and newly composed. The "amount in dispute indices" have been considerably altered. The printed text on the cost regulations of the social court law was provided with short comments in the appendix.
As expected, the flood of published higher court jurisdiction has not dwindled despite the new legal costs regulations. It still also partly pertained to questions of the old version, valid up to 30.06.2004, of the court fee law. This has only been used as far as the definition of the old and new versions objectively correspond to each other.
The new edition also makes it possible to incorporate and thoroughly review the definition of procedural laws, particularly the questions of the procedures and amount in dispute. The comparison of the old and new regulations has been maintained. Literature and jurisdiction could be used to the end of June 2005.
Seit dem Erscheinen der Vorauflage ist der Gesetzgeber mit mehr als 20 Novellen am Kostenrecht tätig geworden, durch die auch das Gerichtskostengesetz zahlreiche Änderungen erfuhr, die eine Aktualisierung des bewährten Kommentars erforderlich machte. Die Neuauflage berücksichtigt:
-Opferrechtsreformgesetz vom 24.06.2004,
-Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004,
-Justizmodernisierungsgesetz vom 24.08.2004,
-Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004,
-EG-Prozesskostenhilfegesetz vom 15.12.2004,
-Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 15.12.2004,
-Bilanzkontrollgesetz vom 15.12.2004,
-Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.01.2005,
-Justizkommunikationsgesetz vom 22.03.2005,
-Siebente Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 07.07.2005,
-Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts von 07.07.2005,
-Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vom 16.08.2005 und
-Gesetz zur Durchführung der Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen vom 18.08.2005.
Der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist völlig überarbeitet und neu gefasst. Die "Streitwertschlüssel" sind erheblich angepasst worden. Der im Anhang mit abgedruckte Text der Kostenregelungen des SGG wurde mit kurzen Anmerkungen versehen.
Erwartungsgemäß ist die Flut der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung trotz der Neuregelung des Gerichtskostenwesens nicht versiegt. Sie betraf auch zum Teil noch Fragen der alten, bis zum 30.06.2004 gültigen Fassung des GKG. Diese ist nur soweit ausgewertet worden, als die Bestimmungen der alten und neuen Fassung sich sachlich entsprechen.
Die Neuauflage ermöglicht es auch, die Bestimmungen der Prozessrechte, insbesondere der Verfahrens- und Streitwertfragen, aufzunehmen und gründlich zu beurteilen. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Vorschriften ist beibehalten worden. Die Gesetzgebung ist bis zum 18. August 2005 erfasst. Schrifttum und Rechtsprechung konnten bis Ende August 2005 ausgewertet werden.
Der Kommentar ist damit wieder "topaktuell"!
- Victims' Rights law reform from 24.06.2004,
- Law for the introduction of the additional preventative detention from 23.07.2004,
- 1st Justice Modernization Act from 24.08.2004,
- Censure Hearing Act from 09.12.2004,
- EC Legal CostsAid Act from 15.12.2004,
- Law for the revision of the Partnership Law from 15.12.2004,
- Financial Statement Act from 15.12.2004,
- International Family Law Act from 26.01.2005 and
- Legal Communications Law from 22.03.2005.
The amount in dispute catalog of the jurisdiction is completely revised and newly composed. The "amount in dispute indices" have been considerably altered. The printed text on the cost regulations of the social court law was provided with short comments in the appendix.
As expected, the flood of published higher court jurisdiction has not dwindled despite the new legal costs regulations. It still also partly pertained to questions of the old version, valid up to 30.06.2004, of the court fee law. This has only been used as far as the definition of the old and new versions objectively correspond to each other.
The new edition also makes it possible to incorporate and thoroughly review the definition of procedural laws, particularly the questions of the procedures and amount in dispute. The comparison of the old and new regulations has been maintained. Literature and jurisdiction could be used to the end of June 2005.
Seit dem Erscheinen der Vorauflage ist der Gesetzgeber mit mehr als 20 Novellen am Kostenrecht tätig geworden, durch die auch das Gerichtskostengesetz zahlreiche Änderungen erfuhr, die eine Aktualisierung des bewährten Kommentars erforderlich machte. Die Neuauflage berücksichtigt:
-Opferrechtsreformgesetz vom 24.06.2004,
-Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004,
-Justizmodernisierungsgesetz vom 24.08.2004,
-Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004,
-EG-Prozesskostenhilfegesetz vom 15.12.2004,
-Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 15.12.2004,
-Bilanzkontrollgesetz vom 15.12.2004,
-Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.01.2005,
-Justizkommunikationsgesetz vom 22.03.2005,
-Siebente Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 07.07.2005,
-Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts von 07.07.2005,
-Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vom 16.08.2005 und
-Gesetz zur Durchführung der Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen vom 18.08.2005.
Der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist völlig überarbeitet und neu gefasst. Die "Streitwertschlüssel" sind erheblich angepasst worden. Der im Anhang mit abgedruckte Text der Kostenregelungen des SGG wurde mit kurzen Anmerkungen versehen.
Erwartungsgemäß ist die Flut der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung trotz der Neuregelung des Gerichtskostenwesens nicht versiegt. Sie betraf auch zum Teil noch Fragen der alten, bis zum 30.06.2004 gültigen Fassung des GKG. Diese ist nur soweit ausgewertet worden, als die Bestimmungen der alten und neuen Fassung sich sachlich entsprechen.
Die Neuauflage ermöglicht es auch, die Bestimmungen der Prozessrechte, insbesondere der Verfahrens- und Streitwertfragen, aufzunehmen und gründlich zu beurteilen. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Vorschriften ist beibehalten worden. Die Gesetzgebung ist bis zum 18. August 2005 erfasst. Schrifttum und Rechtsprechung konnten bis Ende August 2005 ausgewertet werden.
Der Kommentar ist damit wieder "topaktuell"!
"[. . . ] Meyer hatte [. . . ] eine ungemein schwierige und mühevolle Aufgabe zu bewältigen. Die Kostensenate haben einen enormen Ausstoß an selbst unwichtigen Entscheidungen [. . . ]. " Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in: NJW
"[. . . ] ein unentbehrlicher Helfer [. . . ]. " Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
"[. . . ] Mit der Neubearbeitung des " Markl/Meyer" ist dem Autor und dem Verlag [. . . ] ein großer Wurf gelungen. " Vors. Richter am LG Heinz Hansens, Berlin, in: Das Juristische Büro
"[. . . ] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen. " Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger
"[. . . ] wird der Anwalt den [. . . ] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [. . . ]" In: ZAP
"[. . . ] ein unentbehrlicher Helfer [. . . ]. " Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
"[. . . ] Mit der Neubearbeitung des " Markl/Meyer" ist dem Autor und dem Verlag [. . . ] ein großer Wurf gelungen. " Vors. Richter am LG Heinz Hansens, Berlin, in: Das Juristische Büro
"[. . . ] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen. " Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger
"[. . . ] wird der Anwalt den [. . . ] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [. . . ]" In: ZAP
"[...] Meyer hatte [...] eine ungemein schwierige und mühevolle Aufgabe zu bewältigen. Die Kostensenate haben einen enormen Ausstoß an selbst unwichtigen Entscheidungen [...]."
Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in: NJW
"[...] ein unentbehrlicher Helfer [...]."
Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
"[...] Mit der Neubearbeitung des "Markl/Meyer" ist dem Autor und dem Verlag [...] ein großer Wurf gelungen."
Vors. Richter am LG Heinz Hansens, Berlin, in: Das Juristische Büro
"[...] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen."
Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger
"[...] wird der Anwalt den [...] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [...]"
In: ZAP
Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in: NJW
"[...] ein unentbehrlicher Helfer [...]."
Bürovorsteher Horst-Rainer Enders, Neuwied, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
"[...] Mit der Neubearbeitung des "Markl/Meyer" ist dem Autor und dem Verlag [...] ein großer Wurf gelungen."
Vors. Richter am LG Heinz Hansens, Berlin, in: Das Juristische Büro
"[...] der Kommentar ist als Standardwerk aus keiner Bibliothek wegzudenken. Er ist für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet und zu empfehlen."
Dipl. Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin, in: Dt. Rechtspfleger
"[...] wird der Anwalt den [...] Kommentar vielfach mit Nutzen zu Rate ziehen. [...]"
In: ZAP