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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.

Produktbeschreibung
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Autorenporträt
Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.

Eva Ortlieb ist Historikerin und hat für verschiedene Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland und Österreich gearbeitet.

Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.

Prof. Dr. Matthias Schnettger ist Universitätsprofessor am Historischen Seminar der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er ist Spezialist für die Geschichte des Alten Reichs und des frühneuzeitlichen Italien. Seine besonderen Interessen gelten der Dynastiengeschichte und den italienisch-deutschen Transferprozessen.