Bei der gerichtsnahen Mediation hilft ein im konkreten Rechtsstreit nicht zur Entscheidung berufener Richter den Konfliktparteien, im Wege der Mediation eine Lösung ihres Konflikts herbeizuführen. Die Arbeit befasst sich neben einer umfassenden Auseinandersetzung mit der gerichtsnahen Mediation im Allgemeinen mit einer Darstellung und Auswertung der bisherigen Modellversuche zur Implementierung der gerichtsnahen Mediation in das gerichtliche Verfahren sowie mit der Zulässigkeit einer flächendeckenden Einführung der gerichtsnahen Mediation. Darüber hinaus wird der Entwurf einer gesetzlichen Regelung der gerichtsnahen Mediation erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Betrachtung der gerichtsnahen Mediation in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.