Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Verfassung und Organisation der Gerichte in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zur Zuständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichte, zur Zusammensetzung von Gerichten und zur Bestellung von Richtern. Außerdem legt es Regeln für den Rechtspflegeausschuss und die Gerichtsverwaltung fest. Das GVG dient dazu, ein unabhängiges und effizientes Justizsystem in Deutschland zu gewährleisten.