Am 24. März 1933 beschloss der Reichstag das Gesetz »Zur Behebung der Not von Volk und Reich«, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Die Grundrechte und die parlamentarische Regierungsform der Weimarer Verfassung waren damit suspendiert. Die Diktatur begann sich zu etablieren. Der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt, der bis dahin für seine Version einer Rettung der Weimarer Verfassung durch ein nationales Präsidialsystem gekämpft hatte, reagierte mit einer der berüchtigtsten Kehrtwenden des politischen Denkens im 20. Jahrhundert. Bis 1936 entfaltete er eine umfangreiche publizistische Tätigkeit, um das NS-Regime staats- und völkerrechtlich zu untermauern.
Der Band dokumentiert diese in den ersten vier Jahren des Dritten Reiches verfassten Abhandlungen des weltweit so umstrittenen wie einflussreichen Juristen Carl Schmitt und stellt die anhaltende Diskussion um seine Mitarbeit bei der Konsolidierung der nationalsozialistischen Herrschaft damit auf eine sichere Quellengrundlage. Aufgenommen wurden die in diesem Zeitraum veröffentlichten unselbständigen Aufsätze und Artikel sowie die Monographien »Das Reichsstatthaltergesetz«, »Staat, Bewegung, Volk« und »Nationalsozialismus und Völkerrecht«. Ergänzt wird der Band um einige nach 1936 erschienene, anderweitig nicht greifbare Titel. Den Band beschließen Hinweise zu einzelnen Schriften und eine Bibliographie aller Werke Schmitts in dem Zeitraum 1933 bis 1944.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Der Band dokumentiert diese in den ersten vier Jahren des Dritten Reiches verfassten Abhandlungen des weltweit so umstrittenen wie einflussreichen Juristen Carl Schmitt und stellt die anhaltende Diskussion um seine Mitarbeit bei der Konsolidierung der nationalsozialistischen Herrschaft damit auf eine sichere Quellengrundlage. Aufgenommen wurden die in diesem Zeitraum veröffentlichten unselbständigen Aufsätze und Artikel sowie die Monographien »Das Reichsstatthaltergesetz«, »Staat, Bewegung, Volk« und »Nationalsozialismus und Völkerrecht«. Ergänzt wird der Band um einige nach 1936 erschienene, anderweitig nicht greifbare Titel. Den Band beschließen Hinweise zu einzelnen Schriften und eine Bibliographie aller Werke Schmitts in dem Zeitraum 1933 bis 1944.
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