Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mitgestalten. In der deutsch-österreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt er wiederum als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. Nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus bildete Merkl als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge »Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes« und »Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929«. Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften »Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung« und »Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung« dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.
Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge »Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes« und »Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929«. Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften »Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung« und »Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung« dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.