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Karl-Hermann Kästner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät und kooptiertes Mitglied der Evangelisch-theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, Mitglied des Beirats des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland und Ausländisches ordentliches Mitglied der Akademie der Rechtswissenschaften der Ukraine. Aus Anlass seines 65. Geburtstages versammelt dieser Band Artikel und Beiträge aus rund drei Jahrzehnten wissenschaftlicher Tätigkeit. Er spannt den Bogen von der Rechtsgeschichte über das…mehr

Produktbeschreibung
Karl-Hermann Kästner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät und kooptiertes Mitglied der Evangelisch-theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, Mitglied des Beirats des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland und Ausländisches ordentliches Mitglied der Akademie der Rechtswissenschaften der Ukraine. Aus Anlass seines 65. Geburtstages versammelt dieser Band Artikel und Beiträge aus rund drei Jahrzehnten wissenschaftlicher Tätigkeit. Er spannt den Bogen von der Rechtsgeschichte über das Kirchen- und Religionsverfassungsrecht bis hinein in das allgemeine Verfassungsrecht. Besondere Schwerpunkte der Arbeit Karl-Hermann Kästners und damit auch des vorliegenden Bandes sind die Religions- und Gewissensfreiheit, Religionsunterricht und Schule, der Rechtsschutz in Kirchensachen, der verfassungsrechtliche Schutz des kirchlichen Vermögens und nicht zuletzt der Sonn- und Feiertagsschutz.Er behandelt zentrale Fragen und Diskussionsfelder des Verhältnisses von Staat und Religion, das in den vergangenen Jahren zunehmende Aufmerksamkeit der Rechtswissenschaft und der Öffentlichkeit genießt, aber auch zunehmend kontrovers geworden ist. Kästners Verständnis der einschlägigen Normen des Grundgesetzes ist religions- und freiheitsfreundlich, ohne die Grenzen religiöser Freiheit aus dem Blick zu verlieren.
Autorenporträt
Geboren 1946; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen und Genf; 1974 Promotion; 1990 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Kirchenrecht sowie kooptiertes Mitglied der Evangelisch-theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen; emeritiert.

ist Präsident des Kirchenamtes der EKD und Leiter der Hauptabteilung I "Leitung, Recht und Finanzen".

Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 2006 Promotion; seit 2006 wissenschaftlicher Angestellter und Habilitand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht der Universität Tübingen.