Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: -, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Vergangenheit existierte ein Wahlrecht bezüglich des Ausweises des Gesamtergebnisses. Für Geschäftsjahre bis 2008 bestand die Möglichkeit, den Ausweis im Eigenkapitalspiegel oder in einer Gesamtergebnisrechnung vorzunehmen.Seit 2009 gilt dieses Wahlrecht nicht mehr und es ist pflichtmäßig eine Gesamtergebnisrechnung aufzustellen (IAS 1.81).1 Gesamtergebnisrechnung wurde als wesentliche Neuerung anstelle der bisherigen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eingeführt. Hauptunterschied zu den bisher geltenden Regelungen ist die Ergänzung der GuV um Ertrags- und Aufwandskomponenten, die vorher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden.2[...]1 Vgl. Blase, S./Lange, T./Müller, S. 2010, S. 622 Vgl. Buschhüter, M./Striegel, A. 2009, S. 88, Rz. 25
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