Unverzichtbar für das Mandantengespräch und vor Gericht! Die Gesamtkostentabelle ermöglicht eine zügige Ermittlung der angefallenen Kosten. Sie erspart Ihnen daher eigene zeitaufwändige Berechnungen und steigert somit die Effizienz Ihrer Kanzlei. Herzstück des Werks ist eine Prozesskostenrisiko-Tabelle, mit der Sie auf einen Blick das Gesamtrisiko beziffern können: inklusive der Gebühren des eigenen sowie des eigenen und des gegnerischen Anwalts (einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer) sowie der Gerichtskosten 1. und 2. Instanz. So können Sie Ihren Mandanten noch besser beraten. Die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) machen eine Neuauflage der Gesamtkostentabelle zwingend erforderlich. Neben den wesentlichen Änderungen im RVG wirkt sich das KostRÄG 2021 beispielsweise auch auf das für die Gesamtkosten zentrale Gerichtskostengesetz (GKG) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) aus. Die Gerichtsgebühren nach dem GKGsowie FamGKG werden ebenfalls linear angehoben. Auch alle anderen Anwaltskosten finden Sie auf einen Blick: Anwaltsgebühren (einschließl. reduzierter Terminsgebühr und außergerichtlicher Vertretung) Gerichtskosten GKG/FamGKG/GNotKG (Tab. A) Kosten Mahn- und Vollstreckungsbescheid für Antragsteller und -gegner Kosten Mahnverfahren für Antragsteller und -gegner Anwaltskostenrechnung 1. und 2. Instanz Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (einfache und kombinierte Gebührensätze und Zwangsvollstreckung) Zwangsvollstreckung Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen Gebühren in Sozialsachen Fotokopierkosten (Tabelle zu Auslagen für Farbkopien) und Hebegebühren.
Hans May, Warendorf, in RENOpraxis 6/2021, 137: "(...) Fazit: Als Anwalt ist es gewiss ratsam, diese umfassende Gesamtkostentabelle stets zur Hand zu haben. Auch für Mitarbeiter im Anwaltsbüro ist sie neben dem neuesten Gesetzestext des RVG eine große Hilfe, um korrekte Abrechnungen zu erstellen und keine Gebühren zu verschenken."