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Gesamtregister aller Bände

Produktbeschreibung
Gesamtregister aller Bände
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.02.2001

Halbtrocken

STAATSRECHT. Die Krönung eines großen Werkes entbehrt in der Regel des äußeren Glanzes; es geht um eine etwas trockene Notwendigkeit. Den neun Bänden des von Josef Isensee (Bonn) und Paul Kirchhof (ehemals Bundesverfassungsrichter, jetzt wieder Heidelberg) herausgegebenen Handbuch des Staatsrechts ist nun der zehnte angefügt worden. Er enthält das Sachregister, ist ebenso stattlich wie die neun Bände, die inhaltlich diese Enzyklopädie ausmachen. Das Werk ist mit der Darstellung der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte und der "Grundstrukturen des Verfassungsstaats" im Jahre 1987 begonnen worden. Mit dem siebenten Band, der vom Schutz der Verfassung und ihrem Einbau in internationales, vor allem europäisches Recht handelt, schien das Ziel erreicht zu sein. Die deutsche Vereinigung forderte zwei weitere Bände, den achten und den neunten. Der Anfang, über Deutschlands Rechtslage unter den Bedingungen der Teilung, war nun ein Stück Verfassungsgeschichte. Den aktuellen Stand können die beiden Bände (1995 und 1997) nicht haben. Da sind die noch nicht zum Rechtsfrieden gebrachten Eigentumsfragen. Im Fluß ist die etwas hilflos so genannte "Herstellung der inneren Einheit". Auch der frühe Band über den Schutz der Verfassung wird vielleicht in einigen Jahren - wegen der jetzt gestellten Anträge auf Verbot einer Partei, der NPD - einer Ergänzung bedürfen: Nach 44 Jahren Pause wurde dieses Instrument des Verfassungsschutzes aus dem Arsenal hervorgeholt. Beiträge wie etwa die von Isensee über "Staat und Verfassung" oder von Kirchhof über den diskursiven Charakter der Recht-"Sprechung" haben Bestand. Der Registerband enthält auch eine Liste der einschlägigen Gesetze und höchstrichterlichen Entscheidungen, vor allem aber mehr als 8000 Hauptstichwörter, die im Detail erweitert werden zu 69 000 Fundstellen. Bei aller Ausführlichkeit wird der eine oder andere Zugang-Suchende etwas vermissen. Zum Beispiel ist es schwer, die Partien zu finden, die von der nicht immer eindeutigen Geltung des Grundgesetzes auch für die DDR in den Zeiten der Teilung handeln. Wird ein Sachregister zu feinmaschig, erschwert das die Auffindbarkeit. Sind die Stichworte zu weit gefaßt, bleibt die Suche nach dem Detail mühsam oder gar vergeblich. Das ist das Los auch von "Sachkatalogen" großer Bibliotheken. Das nun vollendete Handbuch ist eine staatsrechtliche Bibliothek in einem. Josef Isensee/Paul Kirchhof (Herausgeber): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band X - Gesamtregister. Bearbeitet von Cornelia Paehlke-Gärtner. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2000. IX und 1192 Seiten, 348,- Mark.)

fr.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Der Rezensent mit dem Kürzel "fr." zeigt sich zwar angesichts der "mehr als 8000 Hauptstichwörter, die im Detail erweitert werden zu 69.000 Fundstellen" durchaus beeindruckt. Doch gleichzeitig liegt seiner Ansicht nach genau hier auch ein Problem. Denn ein zu "feinmaschiges" Register erleichtert, wie "fr." findet, nicht immer die Suche. Andererseits gibt der Rezensent zu, dass ein zu grobes Register das Auffinden von detaillierten Informationen wiederum unmöglich machen würde. Insgesamt lobt "fr." die zehn Bände des Handbuchs als "staatsrechtliche Bibliothek in einem".

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