Der Verstoß einer Tochtergesellschaft gegen Wettbewerbsvorschriften kann auch für die Muttergesellschaft zu einer Bußgeldhaftung führen. Als wirtschaftliche Einheit haften beide Gesellschaften gesamtschuldnerisch. Das europäische Konzept der Unternehmenshaftung ist mittlerweile im deutschen Kartellrecht angekommen. Diese Arbeit untersucht, ob und inwieweit Compliance-Maßnahmen bei der Haftungsverteilung im Innenverhältnis zu berücksichtigen sind, und entwickelt Anforderungen an die effektive Ausgestaltung von Compliance-Systemen im Konzern. Im Mittelpunkt steht die These, dass eine Muttergesellschaft, die alles Zumutbare unternommen hat, um Zuwiderhandlungen zu verhindern, intern von der Haftung freigestellt werden sollte.