Die Erteilung von Gesamtvertretungsmacht soll den Vertretenen gegen Unfähigkeit, Übereilung und Unehrlichkeit eines einzelnen Vertreters schützen, weil mehrere Personen nur gemeinsam die Vertretung ausüben können. Gesamtvertretung spielt daher im Rechtsleben eine wichtige Rolle, welche in der bislang verfügbaren Literatur nicht ausreichend behandelt wurde. Die vorliegende Studie versucht diese Lücke zu schließen. Aufgrund einer umfassenden Auswertung von Gesetzesmaterialien, Schrifttum und Rechtsprechung aus Deutschland und Österreich wird die Geschichte der Gesamtvertretung vom römischen Recht bis in das Recht der Gegenwart nachgezeichnet.…mehr
Die Erteilung von Gesamtvertretungsmacht soll den Vertretenen gegen Unfähigkeit, Übereilung und Unehrlichkeit eines einzelnen Vertreters schützen, weil mehrere Personen nur gemeinsam die Vertretung ausüben können. Gesamtvertretung spielt daher im Rechtsleben eine wichtige Rolle, welche in der bislang verfügbaren Literatur nicht ausreichend behandelt wurde. Die vorliegende Studie versucht diese Lücke zu schließen. Aufgrund einer umfassenden Auswertung von Gesetzesmaterialien, Schrifttum und Rechtsprechung aus Deutschland und Österreich wird die Geschichte der Gesamtvertretung vom römischen Recht bis in das Recht der Gegenwart nachgezeichnet.
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Autorenporträt
Der Autor: Tjark Siefke Kunstreich wurde 1958 in Kiel geboren. Von 1977 bis 1980 Banklehre und Wehrdienst. Von 1980 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Erste Juristische Staatsprüfung 1985. Große Juristische Staatsprüfung 1988. Promotion 1992. Seit 1991 im höheren Verwaltungsdienst des Landes Schleswig-Holstein.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Gesamtvertretung im allgemeinen Zivilrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht des 19. und 20. Jahrhunderts: Partikularrechte, Römisches Recht, ADHGB, BGB, HGB, Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht, Europarecht, Beziehungen zum österreichischen Recht.
Aus dem Inhalt: Gesamtvertretung im allgemeinen Zivilrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht des 19. und 20. Jahrhunderts: Partikularrechte, Römisches Recht, ADHGB, BGB, HGB, Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht, Europarecht, Beziehungen zum österreichischen Recht.
Rezensionen
"Die interessante Monographie gibt auch dem Praktiker Anregung und Gewinn." (Hans Helmut Bischof, Rechtspfleger)
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