Die Rechts- und Verfahrenspraxis der königlichen Landgerichte in Bayern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat in der Historiographie des deutschen Rechts bislang wenig Aufmerksamkeit erfahren. Dies ist umso verwunderlicher, als es auch die Erfahrungen mit dieser Ämterorganisationspraxis sind, die für die institutionelle Weiterentwicklung der Rechtspflege gedient haben.
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, zu zeigen, wie bisher wenig dokumentierte und aufgearbeitete bayerische institutionelle Problemlösungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als eine Art «Negativbeispiel» gesehen werden können, die für die weitere institutionelle Entwicklung der bayerischen Gerichtsbarkeit wegweisend geworden sind.
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, zu zeigen, wie bisher wenig dokumentierte und aufgearbeitete bayerische institutionelle Problemlösungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als eine Art «Negativbeispiel» gesehen werden können, die für die weitere institutionelle Entwicklung der bayerischen Gerichtsbarkeit wegweisend geworden sind.