Die Untersuchung wird von der Fragestellung getragen, inwieweit der Geschäftsgeheimnisschutz öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform verfassungsrechtlich bedingt ist. Diese verfassungsrechtliche Einbettung des Geschäftsgeheimnisschutzes wird zum einen anhand des einfachrechtlichen Schutzes entfaltet und zum anderen anhand der Grenzen einer Öffentlichkeitskontrolle - namentlich im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle sowie des Informationsfreiheitsrechts - näher ausbuchstabiert. Entsprechend seiner verfassungsrechtlichen Einbettung basiert der Geschäftsgeheimnisschutz öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform dabei auf Ausprägungen des Gemeinwohls wie dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und verschiedenen rechtsstaatlichen Erwägungen. Als Ergebnis der Untersuchung werden Leitplanken eines eigenen Systems des Geschäftsgeheimnisschutzes herausgearbeitet, die nicht zuletzt für die Rechtspraxis weiterführend sein dürften.
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