Der Autor beschäftigt sich rechtsvergleichend mit den Pflichten und der Haftung der Geschäftsleiter in Krisensituationen in Deutschland und in Spanien. Dabei nimmt er eine Einteilung in drei unterschiedliche Krisenstadien vor, anhand derer der Rechtsvergleich erfolgt: das Stadium vor Insolvenzreife, das Stadium ab Eintritt eines Insolvenzgrundes und die Verletzung der Insolvenz- bzw. Konkursantragspflicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung des dritten Krisenabschnittes und der Insolvenzverschleppungshaftung. Hier arbeitet der Autor insbesondere die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Haftungsfolgen heraus, auch bezüglich der zur Verschleppungshaftung entwickelten Gegenvorschläge des deutschen Rechts, und unterbreitet einen Regelungsvorschlag für das deutsche Recht.