Heinrich Brunner (1840-1915), ein österreichischer Rechtshistoriker, versteht das englische Recht vom Standpunkt der germanischen Rechtsgeschichte aus als ein Tochterrecht des deutschen Rechts. Seine Abhandlung zur Geschichte der englischen Rechtsquellen unterteilt der Verfasser in drei Abschnitte: die angelsächsischen Rechtsquellen, die Quellen des anglonormannischen Rechts sowie die englischen Rechtsquellen seit dem 14. Jahrhundert bis Blackstone. Im Anhang behandelt Brunner die Quellen des normannischen Rechts.
Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1909.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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