Die am 18. Januar 1956 auf der Grundlage der Kasernierten Volkspolizei offiziell gegründete Nationale Volksarmee (NVA) war für die SED ein unerlässliches Instrument ihrer Herrschaftssicherung nach außen und nach innen. Die modern ausgerüsteten und gut ausgebildeten ostdeutschen Streitkräfte bildeten den Kern der DDR-Landesverteidigung. Ihr Hauptauftrag bestand darin, eingebunden in die Militärkoalition des Warschauer Paktes sowie der sowjetischen Militärdoktrin folgend, die „sozialistischen Errungenschaften“ in der DDR und im Ostblock gegen alle bewaffneten Angriffe von außen zu schützen. Die NVA hatte auch eine nach innen gerichtete systemstabilisierende und systemerhaltende Aufgabe. Sie erfüllte mit ihren repressiven Elementen nicht nur eine innenpolitische Sozialisierungsfunktion, sondern bildete darüber hinaus eine Institution, die zur Militarisierung der Zivilgesellschaft beitrug.