Dem Metzgerhandwerk, das mit den Bäckern und Gastwirten zu den ältesten Gewerben zählt, wandte die Lebensmittelpolizei aus sanitätspolizeilichen wie aus fiskalischen Gründen schon früh ihre Aufmerksamkeit zu. Seit dem 13. Jahrhundert wurden Fleischbänke seitens der Landesfürsten oder sonstiger Obrigkeiten an Metzger gegen Zins verliehen. Die Tätigkeit der "Fleischhacker" war durch strenge Vorschriften, behördliche Fleischbeschau und zahlreiche Höchstpreisverordnungen normiert. Der vorliegenden Studie ist mit den zahlreichen Abbildungen, Urkunden und Ordnungen des Metzgerhandwerks, die sich weit über ein halbes Jahrtausend erstrecken, eine einmalige historische Dokumentensammlung beigegeben.
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