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Historische Argumente im Recht geben Fragen auf. Warum argumentiert man im Recht unter Bezugnahme auf historisches Wissen, obwohl die Geschichtstheorie doch gezeigt hat, mit welchen Unsicherheiten es belastet ist? Und: Hat historische Argumentation in der deutschen Rechtsordnung Platz? Ist sie nicht viel zu reaktionär? Es bedarf eines Zweischritts: Man muss sich von den Debatten um die "historische Auslegung" lösen und historische Argumente ganz abstrakt als Ausdruck der Grundstruktur positiven Rechts fassen. Positives Recht muss historisch argumentieren, weil sich darin seine Rechtlichkeit…mehr

Produktbeschreibung
Historische Argumente im Recht geben Fragen auf. Warum argumentiert man im Recht unter Bezugnahme auf historisches Wissen, obwohl die Geschichtstheorie doch gezeigt hat, mit welchen Unsicherheiten es belastet ist? Und: Hat historische Argumentation in der deutschen Rechtsordnung Platz? Ist sie nicht viel zu reaktionär? Es bedarf eines Zweischritts: Man muss sich von den Debatten um die "historische Auslegung" lösen und historische Argumente ganz abstrakt als Ausdruck der Grundstruktur positiven Rechts fassen. Positives Recht muss historisch argumentieren, weil sich darin seine Rechtlichkeit erweist und aktualisiert. Daneben aber bedarf es einer Betrachtung, die sich tatsächlich auf die ganz konkrete Rechtsordnung einlässt. Nur dann sind Methodenfragen wirklich Verfassungsfragen. Zentrale Weichenstellungen im Verständnis des grundgesetzlichen Demokratieprinzips geraten so in den Fokus.
Autorenporträt
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Brüssel und Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Göttingen; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.