Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Vollbefriedigend, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Deutsche Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden geschichtliche und juristische Aspekte zum Hitler-Ludendorff-Putsch und dem darauf folgenden Prozess 1924 vorgelegt.Die Arbeit setzt sich mit den Vorgängen und Hintergründen des Putsches, der Richterschaft, der Prozessführung und dem rechtswidrigen Urteil auseinander. Um die Sachzusammenhänge und Bezugnahmen der folgenden Abhandlung über den Hitler-Prozess besser nachvollziehen zu können, wird eine kurze geschichtliche Einführung gegeben.Der Nationalsozialist, künftiger Führer des Dritten Reiches und Schwerverbrecher, Adolf Hitler startete am 08.11.1923 in Zusammenarbeit mit General Ludendorff seinen berüchtigten Putschversuch und den dazugehörigen, am nächsten Tag folgenden Marsch auf die Feldherrnhalle, in der Absicht die bestehende Reichsordnung zu beseitigen. Sein Plan war es die Regierung zu stürzen und ein neues, seiner nationalsozialistischen Ideologie entsprechendes System aufzubauen. Nach Scheitern seiner Unternehmung wurde er festgenommen und ihm wurde der Prozess gemacht. Jedoch war die von Befangenheit und Schwachsinn gezeichnete Prozessführung verantwortlich für die Machtübernahme 1933. Jener Richter, welcher Hitlers Bestrebungen hätte Einhalt gebieten sollen, ermöglichte es ihm erst Europa den Schaden zuzufügen, den es von 1933-45 erlitten hatte.
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