Geschichtstheorie und Normenlehre treten in der Perspektive praktischer Philosophie unerwartet eng zusammen. Legt man einen philosophischen Handlungsbegriff zugrunde, so lassen sich die bisher getrennt gehaltenen Fragestellungen produktiv aufeinander beziehen. Die klassische Geschichtsphilosophie mitsamt ihren Folgen in der methodisch orientierten Historie war so überwiegend am Verstehen des Vergangenen interessiert, daß sie das konstitutive Moment der Kontingenz durch planmäßige Intellektualisierung aus dem Geschichtsverlauf vertrieb. Dagegen vermag eine begriffliche Analyse der Handlungskontingenz an die Erzähltradition pragmatischer Historiographie anzuknüpfen. Die heute viel umstrittene Geschichtstheorie bekommt so ein Fundament, das sich nicht auf die sekundäre Methodologie einer etablierten Wissenschaft reduziert.
Noch Hegel hatte sein Geschichtsverständnis auf praktische Philosophie gestützt, aber seine Kritiker mit der These herausgefordert, daß der Prozeß der Weltgeschichte im modernen Staat an sein Ziel gelangt sei. Die wachsende Skepsis gegenüber allem Historismus hat seither dazu geführt, daß die Normendebatte hauptsächlich um Rationalitätsmaßstäbe kreist, die der ideologischen Verherrlichung des Bestehenden ebenso wie der Beliebigkeit des Relativismus entzogen sind. Will man sich hier nicht auf das beherrschende juristische Paradigma allein verlassen, müssen andere Wege eingeschlagen werden. Es zeigt sich, daß das Konzept der Maximen und der darauf aufgebauten Lebensformen des Ethos zwischen der Idealvorstellung einer reinen Vernunftordnung und dem historischen Wandel auf der praktischen Ebene schlüssig vermitteln.
Noch Hegel hatte sein Geschichtsverständnis auf praktische Philosophie gestützt, aber seine Kritiker mit der These herausgefordert, daß der Prozeß der Weltgeschichte im modernen Staat an sein Ziel gelangt sei. Die wachsende Skepsis gegenüber allem Historismus hat seither dazu geführt, daß die Normendebatte hauptsächlich um Rationalitätsmaßstäbe kreist, die der ideologischen Verherrlichung des Bestehenden ebenso wie der Beliebigkeit des Relativismus entzogen sind. Will man sich hier nicht auf das beherrschende juristische Paradigma allein verlassen, müssen andere Wege eingeschlagen werden. Es zeigt sich, daß das Konzept der Maximen und der darauf aufgebauten Lebensformen des Ethos zwischen der Idealvorstellung einer reinen Vernunftordnung und dem historischen Wandel auf der praktischen Ebene schlüssig vermitteln.