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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut der Soziologie), Veranstaltung: Makrosoziologie: Themen in sozialer Ungleichheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede sind seit 1970 ein öffentliches und wissenschaftliches Thema in allen westlichen Industrieländern. Der soziologische und volkswirtschaftliche Begriff "Gender Pay Gap" oder auch "Geschlechter-Lohnlücke" genannt, beschreibt den durchschnittlichen Unterschied der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut der Soziologie), Veranstaltung: Makrosoziologie: Themen in sozialer Ungleichheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede sind seit 1970 ein öffentliches und wissenschaftliches Thema in allen westlichen Industrieländern. Der soziologische und volkswirtschaftliche Begriff "Gender Pay Gap" oder auch "Geschlechter-Lohnlücke" genannt, beschreibt den durchschnittlichen Unterschied der Stundenlöhne zwischen Frauen und Männern innerhalb einer Volkswirtschaft. Dieser Einkommensunterschied wird in politischen Debatten teilweise als Anzeichen dafür gewertet, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Personengruppen aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen vorherrschen können, die keine Diskriminierung darstellt. Erst wenn nach Bereinigung der Einflussnehmender Faktoren wie Bildung, Qualifikationen, Beruf und Erfahrung ein Einkommensunterschied bestehen bleibt, kann von Diskriminierung gesprochen werden. Seit Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungsgesetzes (ADG) 2006 sollen Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht verhindert werden. Durch dieses Gesetz ist ebenfalls das Arbeitsrecht betroffen, da benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des ihnen entstanden materiellen und immateriellen Schadens erheben können. Aus diesem Grund ist es wichtig festzustellen, inwieweit unterschiedliche Löhne zwischen den Geschlechtern auf Diskriminierungsprozesse zurückzuführen sind (vgl. Hundertmark 2013: 2). Aufgrund des ungleichen Zugangs zu materiellen Ressourcen und Chancen kann bei diesem Phänomen von geschlechtsspezifischer sozialer Ungleichheit gesprochen werden. Obwohl Einkommensunterschiede zulasten der Frauen in vielen empirischen Studien belegt worden sind, können eindeutige Ursachen für dieses Phänomen nicht genannt werden. Vielmehr führen viele unterschiedliche Faktoren zu den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieden, die in dieser Arbeit erläutert werden sollen. Ökonomen begründen Lohndifferenzen durch Unterschiede in den Fähigkeiten, Arbeitsverhältnisse sowie Angebots- und Nachfragefaktoren, während Soziologien dies an der weit verbreiteten kulturellen Abwertung weiblicher Arbeit festmachen. Aus diesem Grund behandelt diese Arbeit verschiedene Erklärungsansätze der geschlechtsspezifischen Lohnlücke, um ein möglichst vollständiges Bild dieses Phänomens darstellen zu können.
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