Das Geschlechterbild in Scheidungsurteilen wird in diesem Buch analysiert. Gegenstand der Untersuchung ist die Judikatur zu den
91, 95 ABGB und
49 EheG nach dem Eherechtsänderungsgesetz (EheRÄG) 1999. Die partnerschaftliche Gestaltung der Haus- und Versorgungsarbeit in einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist Kern dieser gesetzlichen Bestimmungen. Eine Nichtbeteiligung an der Verpflichtung zur gemeinsamen Haushaltsführung kann als schwere Eheverfehlung gelten. Hildegard Steger-Mauerhofer zeigt auf, dass das traditionelle Geschlechterbild von Frauen und Männern in den Gerichtsurteilen nach wie vor vorhanden ist und die entsprechenden Reformen des EheRÄG 1999 sich bislang nur ungenügend in der gerichtlichen Spruchpraxis niedergeschlagen haben. Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass es nicht genügt, rechtliche Normen zu ändern, um die jeweils gewünschte Wirkung hervorzurufen.
91, 95 ABGB und
49 EheG nach dem Eherechtsänderungsgesetz (EheRÄG) 1999. Die partnerschaftliche Gestaltung der Haus- und Versorgungsarbeit in einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist Kern dieser gesetzlichen Bestimmungen. Eine Nichtbeteiligung an der Verpflichtung zur gemeinsamen Haushaltsführung kann als schwere Eheverfehlung gelten. Hildegard Steger-Mauerhofer zeigt auf, dass das traditionelle Geschlechterbild von Frauen und Männern in den Gerichtsurteilen nach wie vor vorhanden ist und die entsprechenden Reformen des EheRÄG 1999 sich bislang nur ungenügend in der gerichtlichen Spruchpraxis niedergeschlagen haben. Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass es nicht genügt, rechtliche Normen zu ändern, um die jeweils gewünschte Wirkung hervorzurufen.