Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Der Lehrer / Pädagoge, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Alltagsverständnis von Geschlecht wird meist unhinterfragt hingenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Geschlechterzugehörigkeit - männlich oder weiblich - sich auf biologisch-anatomischen Tatsachen begründet und unveränderbar sei. Diesem biologischen Geschlecht entspräche ferner eine eindeutige Geschlechtsidentität. Die Normierung von Geschlecht erfolgt hauptsächlich in der Lebensphase, in der sich das Kind im Schulsystem befindet. Die Schule inszeniert Geschlechtlichkeit, da sie durchzogen von vergeschlechtlichten Normen, Symbolen, Legitimierungen sowie Macht- und Hierarchiemustern ist.Im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen werden diese mit der Erwartung, sich als weiblich oder männlich zu identifizieren, von Gleichaltrigen und Erwachsenen konfrontiert. Die Art und Weise, wie die Geschlechtlichkeit ausgedrückt oder gelebt werden soll, wird durch Zwänge und Verletzungen reguliert und zugleich von Geschlechterkonzepten hierarchisiert. Daraus folgt, dass die Kinder und Jugendliche ihr Selbstkonzept an die existierenden Gender-Schemata anpassen. Die Prozesse der Informationsverarbeitung, Vorlieben, Einstellungen, Verhalten als auch persönliche Merkmale richten sich dann an der Zuschreibung stereotyper sozialer Geschlechterrollenerwartungen aus. Vor allem im öffentlichen Diskurs bleibt dabei weitgehend unbeachtet, dass die Schule durch das Geschlechterrollenverständnis der LehrerInnen Geschlechterstereotype reproduziert. Die Deutungsmuster der LehrerInnen bezüglich Homogenität und Heterogenität prägen aber die im Schulalltag praktizierten geschlechterstereotypen Reaktionsmuster. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll der Gender-Aspekt im Schulsystem betrachtet und die Frage beantwortet werden, welche Anforderungen und Kompetenzen LehrerInnen erfüllen müssen, um einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in der Schule zu leisten. Als Anwendungsbeispiel dient die Kunstpädagogik. Ausgangspunkt der Fragestellung ist die Untersuchung der gesetzlichen Grundlage für die Implikation des Gender-Aspektes. Das sächsische Schulgesetz als auch der sächsische Lehrplan sollen Aufschluss darüber geben, inwiefern Lehrkräfte Orientierungshilfen für das eigene Handeln und Aufbereiten der Fachinhalte durch diese erhalten.
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