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Am 06. Juni 2019 wurde eine Verfassungsreform zu verschiedenen Artikeln erlassen, um die sogenannte "Parität in allem" einzuführen. Seitdem ist Artikel 2 desArtikel 2 der Verfassung, der bereits das Recht der indigenen Völker und Gemeinschaften festschrieb, ihre Behörden nach ihren eigenen normativen Systemen zu wählen, sieht von nun an vor, dass sie dabei das Prinzip der Geschlechterparität beachten müssen. In der Folge wurde am 13. April dieses Jahres ein Paket föderaler Reformen veröffentlicht, darunter Artikel 26 des Allgemeinen Gesetzes über Wahlinstitutionen und -verfahren, der festlegt,…mehr

Produktbeschreibung
Am 06. Juni 2019 wurde eine Verfassungsreform zu verschiedenen Artikeln erlassen, um die sogenannte "Parität in allem" einzuführen. Seitdem ist Artikel 2 desArtikel 2 der Verfassung, der bereits das Recht der indigenen Völker und Gemeinschaften festschrieb, ihre Behörden nach ihren eigenen normativen Systemen zu wählen, sieht von nun an vor, dass sie dabei das Prinzip der Geschlechterparität beachten müssen. In der Folge wurde am 13. April dieses Jahres ein Paket föderaler Reformen veröffentlicht, darunter Artikel 26 des Allgemeinen Gesetzes über Wahlinstitutionen und -verfahren, der festlegt, dass die Einhaltung des Prinzips der Geschlechterparität in den indigenen Völkern und Gemeinden schrittweise erreicht werden soll.indigenen Völkern und Gemeinschaften würde schrittweise umgesetzt werden.
Autorenporträt
Gloria Liliana Cuevas Pacheco, Guadalupe Soledad Méndez Durán, Abogados, egresados de la Universidad Mesoamerica, Oaxaca, México. Actualmente laboramos en diversas Instituciones Públicas y Privadas en el área de Derecho, en la Ciudad de Oaxaca de Juárez, Oaxaca.