Die Situation drogenabhängiger Frauen im Strafvollzug unterscheidet sich deutlich von jener der männlichen Insassen. Unterschiede in der Sozialisation als auch in der Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung der Abhängigkeit manifestieren sich in einer geringen Selbstsicherheit und -wirksamkeit sowie teilweise einer Ablehnung der Geschlechtsidentität seitens der Frauen. Aufgrund der Minderheitssituation drogenabhängiger Frauen generell und speziell im Strafvollzug ist das Therapieangebot in der Regel nicht auf sie zugeschnitten, wodurch negative Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft, die Behandlung von spezifischen Problemstellungen sowie den Behandlungsverlauf entstehen können. In der vorliegenden Studie werden die Kriterien der Entscheidung, eine Entwöhnungstherapie in einer der beiden justiziellen Rahmenbedingungen - in Haft oder in einer Maßnahme (
39 SMG)- anzutreten, untersucht.
39 SMG)- anzutreten, untersucht.