Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Gender Equality im Völkerrecht und in der EU mit dem Schwerpunkt auf die CEDAW- Konvention, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schwäche vieler internationaler Abkommen zum Schutz der Menschenrechte liegt darin, dass die private Sphäre von deren Regelungsbereich ausgeschlossen bleibt. So ist etwa das Recht auf Leben so konstruiert, dass es die Menschen vor willkürlichen Übergriffen ausgehend von Hoheitsträgern schützt, nicht aber vor Übergriffen von Privaten. Dementgegen steht, dass das Risiko bei Frauen sehr viel höher ist, durch ein Familienmitglied getötet zu werden, als durch staatliche Akteure. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (im Folgenden CEDAW) überwindet diese viel kritisierte Trennung zwischen "öffentlich" und "privat", sodass auch Frauen im familiären und privaten Bereich vor Menschenrechtsverletzungen geschützt werden. Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern Frauen tatsächlich durch die CEDAW vor Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifischer Diskriminierung durch Private geschützt werden. Die Diskriminierung der Frau und Verstöße gegen ihre Menschenrechte erfolgen meist durch rein faktisches Handeln im familiären und gesellschaftlichen Kontext und nicht, wie andere Formen der Diskriminierung, durch diskriminierende Rechtsnormen, welche die Frau daran hindern, die ihr gewährten Menschenrechte auszuüben. Wie die Rechtsordnung gestaltet und durchgesetzt wird untersteht der staatlichen Kontrolle, wohingegen faktische Eingriffe meist von privaten Akteuren ausgehen und andere Maßnahmen zur Beseitigung erfordern, welche nicht direkt auf den Staat zurückzuführen sind.
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