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Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der
1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche
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Produktbeschreibung
Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der

1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des
178 UGB, zur Registrierungspflicht nach
8 Abs 3 UGB, sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften.Trotz oder gerade wegen der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den

1175 ff ABGB erweist sich daher die Kenntnis vom aktuellen Rechtsstand von großer Bedeutung. Zwar wurde in jüngster Zeit sehr konkret und umfassend an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, doch ist noch nicht entschieden, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf (einen offiziellen Ministerialentwurf gibt es noch gar nicht) weiter verfahren wird. Selbst wenn es in absehbarer Zeit zu einer Novellierung kommen sollte, wäre zum einen ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, währenddessen auf Altgesellschaften noch die derzeit geltende Rechtslage anzuwenden sein soll, und wäre die umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für eine allfällige Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen von größter Bedeutung.
Autorenporträt
O. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg ist Professor für Privatrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist habilitiert für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und ist Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz. Mag. Michael Slezak, LL.B. ist Projektmitarbeiter am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz.