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Grundsätzlich sind alle vom deutschen Steuergesetz erfassten Unternehmen frei in der Wahl ihrer Finanzmittel. Auch der deutsche Gesetzgeber hat bereits früh erkannt, dass es ohne klare gesetzliche Vorgaben schwer ist, grenzüberschreitend agierende Unternehmen davon abzuhalten, steuerliche Gestaltungsspielräume zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Jahre 1994 kam es daher zur gesetzlichen Verankerung einer deutschen "Thin capitalisation Rule" in Form des 8a KStG. Begleitet von großer Kritik bezüglich der Vereinbarkeit mit europäischem Recht, dieser sich primär auf ausländische Kapitalgeber…mehr

Produktbeschreibung
Grundsätzlich sind alle vom deutschen Steuergesetz erfassten Unternehmen frei in der Wahl ihrer Finanzmittel. Auch der deutsche Gesetzgeber hat bereits früh erkannt, dass es ohne klare gesetzliche Vorgaben schwer ist, grenzüberschreitend agierende Unternehmen davon abzuhalten, steuerliche Gestaltungsspielräume zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Jahre 1994 kam es daher zur gesetzlichen Verankerung einer deutschen "Thin capitalisation Rule" in Form des
8a KStG. Begleitet von großer Kritik bezüglich der Vereinbarkeit mit europäischem Recht, dieser sich primär auf ausländische Kapitalgeber beschränkenden Regelung, erfolgte im Jahre 2000 eine erste Anpassung und im Jahre 2002 dann der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Die anschließende Ausweitung des Anwendungsbereiches auf inländische Gesellschafterkredite wurde häufig kritisiert. Ein Urteil zur Klärung der Europarechtskonformität bleiben die Gerichte noch schuldig. Dieses Buch beschäftigt sich daher mit der Problematik der Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht.
Autorenporträt
Nach dem erfolgreichen Abschluss zum Bachelor of International Business Administration an der FH Wiesbaden im Jahr 2007 und einer Tätigkeit im internationalen Steuerrecht einer Big Four Gesellschaft, ist Stefan Wingert seit 2009 in der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen in Thüringen tätig.