Der Abgrenzung von Gesellschafterkonten bei Personengesellschaften kommt sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht eine große Bedeutung zu. Gesellschafterdarlehenskonten weisen einen schuldrechtlichen Anspruch des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft aus, während die Kapitalkonten der Gesellschafter für die Stimmrechte, die Haftung und die Gewinnverteilung relevant sind. Für zahlreiche steuerliche Fragen ist eine Abgrenzung zwischen den Kapitalkonten eines Gesellschafters und den Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenkonten nötig. So ist etwa die Auslegung des Begriffs "Kapitalkonto" im Rahmen des § 15a EStG von entscheidender Bedeutung. Weiterhin gewinnt die Qualifikation eines Gesellschafterkontos an Relevanz, wenn eine Sacheinlage in das Gesamthandsvermögen erfolgt, indem die Gegenbuchung Grundlage für die Einordnung des Vorgangs als entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft sein kann. Als weitere Anwendungsfelder der Abgrenzung des Eigenkapitals der Gesellschaft von Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern und Forderungen an die Gesellschafter lassen sich beispielhaft die Ermittlung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG, die Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Anwendung der Zinsschranke (§ 4h EStG), die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns sowie der Überentnahmen gemäß § 34a EStG, die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten (§ 6 Abs. 3 EStG) sowie die Einbringung qualifizierter Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG) anführen. Die Arbeit geht der Gesellschafterkontenabgrenzung nach der geltenden Rechtslage nach und zeigt deren steuerrechtliche Konsequenzen in ausgewählten ertragsteuerlichen Normen auf. Zudem wird eine Empfehlung für die Ausgestaltung eines Gesellschafterkontenmodells entwickelt.
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