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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Nach nunmehr 31 Jahren, in denen zahlreiche Vorschläge über ein Statut der Europäischen Aktiengesellschaft gemacht wurden, konnte am 08.10.2001 eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), im folgenden SE-VO genannt mit der entsprechenden Richtlinie bezüglich der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer (SE-RL) verabschiedet werden. Die Verordnung wird 3 Jahre…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Nach nunmehr 31 Jahren, in denen zahlreiche Vorschläge über ein Statut der Europäischen Aktiengesellschaft gemacht wurden, konnte am 08.10.2001 eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), im folgenden SE-VO genannt mit der entsprechenden Richtlinie bezüglich der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer (SE-RL) verabschiedet werden. Die Verordnung wird 3 Jahre später am 08.10.2004 endgültig in Kraft treten. Die SE soll als eigenständige, supranationale Rechtsform neben die bereits bestehenden Rechtsformen treten und als erste Gesellschaftsform überhaupt, weitgehend ungehindert, grenzüberschreitend tätig sein dürfen. So ist mit der Verabschiedung der SE erstmals eine grenzüberschreitende Verschmelzung, sowie eine grenzüberschreitende Sitzverlegungohne vorherige Auflösung und Liquidation der Gesellschaft möglich.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Vorausschau über den Verlauf der Untersuchung wird in dieser Arbeit zunächst auf die Ziele, die die Motivation zur Schaffung dieser Rechtsform gebildet haben, eingegangen. Anschließend wird ein Überblick über die historische Entwicklung der SE gegeben. Ein Hauptaugenmerk dieser Arbeit wird auf die wichtigsten Inhalte der SE-VO gelegt, um die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen dieser Rechtsform sowie deren Praktikabilität auf zu zeigen. Den anderen Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Besteuerung der SE, um festzustellen wo Probleme und somit ungewollte Kosten entstehen könnten. Die Ausführungen beziehen sich dabei sowohl auf die Besteuerung der Gründung als auch auf die laufende Besteuerung der SE. Abschließend wird ein Überblick über die Ergebnisse der Untersuchung gegeben. Sie sollen verdeutlichen in wie fern die SE denen an sie gestellten Anforderungen bereits jetzt schon gerecht wird. Gleichzeitig soll aber auch veranschaulicht werden in Bezug auf welche Aspekte vor dem endgültigen Inkrafttreten der SE-VO noch Handlungsbedarf besteht. Denn nur wenn die Rechtsform der SE wirtschaftliche Attraktivität aufweist, wird sie in der Praxis Anwendung finden und die auf europäischer Ebene vorgegebenen Ziele erreichen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
INHALTSVERZEICHNISI
ABBILDUNGS-UND TABELLENVERZEICHNISIII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISIV
1.VORAUSSCHAU1
2.ZIELE4
3.ENTSTEHUNGSGESCHICHTE7
4.DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT11
4.1ALLGEMEINES11
4.2GRÜNDUNG EINER SE13
4.2.1GRÜNDUNG DURCH VERSCHMELZUNG14
4.2.2GRÜNDUNG EINER HOLDING-SE19
4.2.3GRÜNDUNG EINER SE ALS TOCHTERGESELLSCHAFT23
4.2.4GRÜNDUNG DURCH FORMWECHSEL25
4.3SITZVERLEGUNG26
4.4ORGANSTRUKTUR DER SE29
4.4.1DIE VERWALTUNG30
4.4.1.1Das dualistische System30
4.4.1.2Das monistische System31
4.4.2DIE HAUPTVERSAMMLUNG33
4.5BETEILIGUNGSRECHTE DER ARBEITNEHMER34
5.BESTEUERUNG DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT37
5.1BESTEUERUNG DER GRÜNDUNG37
5.1.1GRÜNDUNG DURCH VERSCHMELZUNG38
5.1.1.1Gründung durch Verschmelzung von Gesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten38
5.1.1.1.1Die Ebene der übertragenden Gesellschaften40
5.1.1.1.2Die Ebene der übernehmenden Gesellschaft (SE)42
5.1.1.1.3Die Ebene der Gesellschafter45
5.1.1.2Gründung durch Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit Hauptverwaltung in Drittstaaten46
5.1.1.2.1Die Ebene der übertragenden Gesellschaft47
5.1.1.2.2Die Ebene der übernehmenden Gesellschaft (SE)48
5.1.1.2.3Die Ebene der Gesellschafter50
5.1.1.3Vergleich der Verschmelzungsformen50
5.1.2GRÜNDUNG EINER SE-HOLDING51
5.1.3GRÜNDUNG EINER SE ALS TOCHTERGESELLSCHAFT54
5....
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