Am 1. November 2008 trat in Deutschland das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Dieses Gesetz brachte Veränderungen für das deutsche Gesellschaftsrecht mit sich, indem es die bekannte deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundlegend novellierte. Ebenso erfuhr das englische Gesellschaftsrecht durch den Companies Act 2006 eine Novellierung. Die Umsetzung der Inhalte des Companies Act 2006 erfolgte in unterschiedlichen Stufen, wobei die letzten Bestimmungen am 1. Oktober 2009 in Kraft traten. Einen besonderen Schwerpunkt der Veränderungen im englischen Gesellschaftsrecht legte man auf die bekannte Gesellschaft Private Company Limited by Shares (im Folgenden: Limited). Innerhalb der Europäischen Union (im Folgenden: EU) sind sowohl die deutsche GmbH als auch die englische Limited sehr bekannte und beliebte Gesellschaftsformen. Aufgrund deren Bekanntheit und Reformierung stellt die vorliegende Arbeit beide Gesellschaften in den Mittelpunkt um letztendlich einen Vergleich zu schaffen, der sowohl die Unterschiede als auch die Gemeinsamkeiten beider Gesellschaftsformen hervorheben soll.