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Zahlreiche Vermögensübertragungen, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, berühren zugleich das Gesellschaftsrecht. Die Untersuchung befasst sich mit zwei Vermögensübertragungen aus diesem Schnittbereich und stellt exemplarisch den Zusammenhang der genannten Rechtsgebiete dar. Der erste Teil der Arbeit behandelt die Erbschaft- und Schenkungsteuersubjektivität der Personengesellschaft. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die zivilrechtliche Rechts- und Erbfähigkeit der Personengesellschaft. Nach einer umfassenden Auslegung des ErbStG bejaht die Autorin die Subjektfähigkeit der…mehr

Produktbeschreibung
Zahlreiche Vermögensübertragungen, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, berühren zugleich das Gesellschaftsrecht. Die Untersuchung befasst sich mit zwei Vermögensübertragungen aus diesem Schnittbereich und stellt exemplarisch den Zusammenhang der genannten Rechtsgebiete dar. Der erste Teil der Arbeit behandelt die Erbschaft- und Schenkungsteuersubjektivität der Personengesellschaft. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die zivilrechtliche Rechts- und Erbfähigkeit der Personengesellschaft. Nach einer umfassenden Auslegung des ErbStG bejaht die Autorin die Subjektfähigkeit der Personengesellschaft. Anschließend werden Folgefragen dieses Ergebnisses, wie z. B. nach der Steuerklasse, erörtert. Den zweiten Schwerpunkt der Untersuchung bildet die schenkungsteuerrechtliche Behandlung einer mittelbaren Anteilsschenkung. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob diese Gestaltung zur steuergünstigen Vermögensübertragung genutzt werden kann, was die Autorin im Ergebnis verneint.Insofern wird die jeweils anzuwendende Bewertungsmethode herausgearbeitet und die Anwendbarkeit der Vergünstigungsvorschriften für die Übertragung von Betriebsvermögen erörtert.
Autorenporträt
Die Autorin: Ulrike Lehmann absolvierte von 1998 bis 2001 eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem anschließenden Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (2001-2005) war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln. Seit Oktober 2007 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Köln.