Der kompakte Kommentar zum GmbH-Gesetz erklärt das novellierte Recht prägnant und praxisnah. Eingehend erläutert sind u.a. die Themen
- Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch Erleichterung der Kapitalaufbringung
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Paragr. 5 a GmbHG)
- Musterprotokolle für unkomplizierte Standardgründungen.
Die Neuauflage enthält jetzt praktische Übersichten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Kapitalerhaltung, die Liste der Gesellschafter sowie die Haftung der Gesellschafter, vor allem in der Insolvenz.
Zum Werk
Die Erstauflage erschien zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) und nahm als allererster vollständiger Kommentar zur Reform Stellung. Diese meinungsbildende Funktion übernimmt der Kommentar auch in der Neuauflage, die bereits nach kurzer Zeit erforderlich geworden ist.
Zum Inhalt
- "(...) Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Werk einen wertvollen Beitrag zum Verständnis der aktuellen Entwicklungen im GmbH-Recht leistet. Wicke liefert eine ebenso durchdachte wie benutzerfreundliche Kommentierung des neuen GmbH-Rechts, die einen festen Platz im Handapparat all derer finden wird, die sich praktisch mit dieser Materie zu befassen haben.Dem Verfasser ist es gelungen, der Praxis sehr zeitnah und somit noch für einige Monate weitgehend konkurrenzlos einen Kommentar zur Verfügung zu stellen, der bereits die Neuerungen des MoMiG enthält und diese tiefgehend würdigt."
Professor Dr. Peter Kindler, in: Neue Juristische Wochenschrift 14/ 2009, zur 1. Auflage 2008
- "(...) Insgesamt erfüllt das Buch alle Anforderungen an eine zuverlässige, kurze und aktuelle Information über das neue Recht, die jeder mit der GmbH täglich befasste Jurist jetzt benötigt. Dazu gehört auch - und das ist voll eingehalten - eine Dokumentation abweichender Ansichten des wissenschaftlichen Schrifttums; gerade im GmbH-Recht weiß man schließlich nicht, ob sich in der Auslegung eines Gesetzes am Ende wirklich der Gesetzestext durchsetzt." Univ.-Prof. em. Dr. Dr. h.c. Harm Peter Westermann, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 03/ 2009, zur 1. Auflage 2008
- "(...) Der neue Kommentar von Wicke beinhaltet kompakte Information, sprachliche Präzision, höchste Aktualität, verbunden mit hervorragender Übersichtlichkeit und schnellster Informationsauffindung. Vor diesem Hintergrund kann der neue Kommentar zum GmbHG aus dem Hause Beck jedem Praktiker mit Spaß am Gesellschaftsrecht nicht nur als höchst aktueller Kommentar zum GmbHG nach dem MoMiG, sondern auch dauerhaft als hervorragendes Nachschlagewerk zur Anschaffung empfohlen werden. Frei nach Hans Rosenthal muss man sagen: "Wir sind der Meinung: Der ist Spitze!"
Notar Dr. Eckhard Wälzholz, in: MittBayNot 01/ 2009, zur 1. Auflage 2008
Vorteile auf einen Blick
- knappe und prägnante Darstellung
- besonderer Praxisbezug
- neu: verbesserte Lesbarkeit durch Übersichten
Zielgruppe
Zielgruppe ist hierbei nicht nur der Jurist (auch Studierende) oder der Steuerberater, der sich über das Recht kurz informieren möchte, sondern auch der Geschäftsführer und Unternehmer.
- Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch Erleichterung der Kapitalaufbringung
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Paragr. 5 a GmbHG)
- Musterprotokolle für unkomplizierte Standardgründungen.
Die Neuauflage enthält jetzt praktische Übersichten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Kapitalerhaltung, die Liste der Gesellschafter sowie die Haftung der Gesellschafter, vor allem in der Insolvenz.
Zum Werk
Die Erstauflage erschien zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) und nahm als allererster vollständiger Kommentar zur Reform Stellung. Diese meinungsbildende Funktion übernimmt der Kommentar auch in der Neuauflage, die bereits nach kurzer Zeit erforderlich geworden ist.
Zum Inhalt
- "(...) Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Werk einen wertvollen Beitrag zum Verständnis der aktuellen Entwicklungen im GmbH-Recht leistet. Wicke liefert eine ebenso durchdachte wie benutzerfreundliche Kommentierung des neuen GmbH-Rechts, die einen festen Platz im Handapparat all derer finden wird, die sich praktisch mit dieser Materie zu befassen haben.Dem Verfasser ist es gelungen, der Praxis sehr zeitnah und somit noch für einige Monate weitgehend konkurrenzlos einen Kommentar zur Verfügung zu stellen, der bereits die Neuerungen des MoMiG enthält und diese tiefgehend würdigt."
Professor Dr. Peter Kindler, in: Neue Juristische Wochenschrift 14/ 2009, zur 1. Auflage 2008
- "(...) Insgesamt erfüllt das Buch alle Anforderungen an eine zuverlässige, kurze und aktuelle Information über das neue Recht, die jeder mit der GmbH täglich befasste Jurist jetzt benötigt. Dazu gehört auch - und das ist voll eingehalten - eine Dokumentation abweichender Ansichten des wissenschaftlichen Schrifttums; gerade im GmbH-Recht weiß man schließlich nicht, ob sich in der Auslegung eines Gesetzes am Ende wirklich der Gesetzestext durchsetzt." Univ.-Prof. em. Dr. Dr. h.c. Harm Peter Westermann, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 03/ 2009, zur 1. Auflage 2008
- "(...) Der neue Kommentar von Wicke beinhaltet kompakte Information, sprachliche Präzision, höchste Aktualität, verbunden mit hervorragender Übersichtlichkeit und schnellster Informationsauffindung. Vor diesem Hintergrund kann der neue Kommentar zum GmbHG aus dem Hause Beck jedem Praktiker mit Spaß am Gesellschaftsrecht nicht nur als höchst aktueller Kommentar zum GmbHG nach dem MoMiG, sondern auch dauerhaft als hervorragendes Nachschlagewerk zur Anschaffung empfohlen werden. Frei nach Hans Rosenthal muss man sagen: "Wir sind der Meinung: Der ist Spitze!"
Notar Dr. Eckhard Wälzholz, in: MittBayNot 01/ 2009, zur 1. Auflage 2008
Vorteile auf einen Blick
- knappe und prägnante Darstellung
- besonderer Praxisbezug
- neu: verbesserte Lesbarkeit durch Übersichten
Zielgruppe
Zielgruppe ist hierbei nicht nur der Jurist (auch Studierende) oder der Steuerberater, der sich über das Recht kurz informieren möchte, sondern auch der Geschäftsführer und Unternehmer.