Seit dem In-Kraft-Treten des neuen UWG sind bereits zahlreiche Entscheidungen des BGH sowie unzählige instanzgerichtliche Urteile ergangen. Diese betreffen u.a. die Fragen
· der Wettbewerbswidrigkeit bei Entfernen eines Kennzeichens,
· des Direktmarketing bei Telefondienstleistungen,
· der irreführenden Werbung über Sportwetten mit festen Quoten,
· der Irreführung über Wareneigenschaften bei Vergleichstests unter extremen Bedingungen,
· der irreführenden Werbung im Internet,
· der vergleichenden Werbung bei Einsatz eines fremden Produkts zur Darstellung der eigenen Ware,
· der Testamentvollstreckung als rein wirtschaftliche Tätigkeit,
· der Nachahmung von Barbiepuppen und Zubehör,
· des Behinderungswettbewerbs durch Markenregistrierung,
· der Wettbewerbswidrigkeit einer Kündigungshilfe,
· der subjektiven Voraussetzungen beim Rechtsbruch,
· der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung.
Die 26. Auflage berücksichtigt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Kommentiert ist insbesondere Anhang I der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die Richtlinie ist unabhängig von ihrer Umsetzung in nationales Recht im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung anzuwenden. Deshalb ist der Katalog der als unlauter geltenden Geschäftspraktiken kommentiert.
Rezension:
"(...) Auch wenn das neue deutsche UWG in Aufbau und Wortlaut nicht mehr, wie früher, weitgehend mit dem österr übereinstimmt, sind deutsche Kommentare nach wie vor auch für den österr Wettbewerbsjuristen unentbehrlich; denn inhaltlich unterscheidet sich die Rechtslage nach wie vor nur wenig, und die in den deutschen Kommentaren (schon vor ihrem Erlass) eingehend kommentierte RL über unlautere Geschäftspraktiken ist in beiden Ländern in gleicher Weises zu beachten. (...) Auch auf den neuen "Hefermehl/Köhler/Bornkamm" kann kein österr Jurist, der sich mit Fragen des Lauterkeitsrechts beschäftigt, verzichten."
Lothar Wiltschek, in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz, 24/2006, zur 24. Auflage 2006
"(...)Köhler und Bornkamm haben die Mammutaufgabe, innerhalb eines Jahres die grundlegende Veränderung eines Rechtsgebiets durch neue Gerichtsentscheidungen und Literaturbeiträge vollständig aufzuzeigen, zu kommentieren und zu bewerten, exemplarisch gelöst. Sie halten das hohe Niveau Hefermehls, der den Kommentar jahrzehntelang bis zur 22. Auflage bearbeitet hatte, und stehen damit in dessen Tradition. Die gelungene Verbindung von Praxisbezug und wissenschaftlicher Durchdringung des Wettbewerbsrechts macht den Kommentar zu einem unverzichtbaren Helfer. Die Prognose, dass das Werk sich in der allmählich unüberschaubar werdenden UWG-Literatur auch in Zukunft behaupten wird, fällt nicht schwer."
RA und Notar Dr. Stefan Vogt, in: NJW, 18/2006, zur 24. Auflage 2006
"(...) Der Kommentar bewegt sich auch weiterhin auf hohem Niveau, ist klar formuliert und erhält nachvollziehbare Erläuterungen."
In: Bundesverband Dt. Zeitungsverleger, vom 27.3.2006, zur 24. Auflage 2006
"(...) Die Vorzüge des Werks bleiben auch in der Neuauflage erhalten, nämlich: übersichtliche Gliederung des Stoffs, Herausarbeiten der leitenden Prinzipien des Wettbewerbsrechts sowie Klarheit und Anschaulichkeit der Darstellung. "
In: H&V Journal, 2/2006, zur 24. Auflage 2006
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Olaf Kieschke, Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart, zur 24. Auflage:
Im Juli 2004 trat das neue UWG in Kraft. Das erforderte damals eine völlige Neubearbeitung des "klassischen" von Baumbach begründeten und von Hefermehl fortgeführten Werks. Nach Hefermehls Tod im Oktober 2001 übernahmen es Köhler und Bornkamm, das beinahe legendäre Werk in seinem Sinne fortzuführen.
Etwa anderthalb Jahre nach der 23. Auflage liegt nunmehr bereits eine Neuauflage des Werkes vor. Dies ist zum einen auf zahlreiche seit 2004 erschienene Kommentierungen und Handbücher zum neuen UWG zurück zu führen. Wichtige Gesetze und Gesetzesänderungen waren einzuarbeiten, wie beispielsweise die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11.05.2005 (S. 61 ff.). Schließlich mussten auch die inzwischen zum neuen UWG ergangenen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden. Gerade einige jüngere Gerichtsentscheidungen machten eine teilweise Neugestaltung der Kommentierung erforderlich, wie sich an der ausführlichen Kommentierung der Entscheidung des Großen Senats des BGH vom 15.07.2005 zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung (in § 4 UWG Rn. 10.174 ff.) oder der Aufnahme der jüngsten Entscheidungen zur Werbung von Anwälten (in § 4 UWG Rn. 11.85 ff.) zeigt.
Zur Qualität dieses Werkes, das sich seit mittlerweile mehr als 70 Jahren seinen festen Platz als Standardwerk im Wettbewerbsrecht sichert, bedarf es keiner großer Worte. Der Kommentar ist und bleibt ein unentbehrlicher Ratgeber für den Praktiker und eine inhaltliche Fundgrube für den Wissenschaftler. Die Erläuterungen sind auf gewohnt hohem Niveau - klar formuliert, nachvollziehbar und nahezu vollständig - und umfassen das europäische und das deutsche Recht.
Das verwendete Randnummernsystem ist weiterhin gewöhnungsbedürftig. Die Autoren stellen jedoch im Vorwort klar, dass sie trotz kritischer Stimmen hieran festhalten wollen - und man sieht es ihnen letztlich gern nach.
Neben dem UWG enthält das Werk eine Kommentierung der Preisangabenverordnung. Die PAngV soll eine sachlich zutreffende Information der Verbraucher gewährleisten und ist damit gerade im Zusammenhang mit Fragen der sogenannten neuen Medien immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Abgerundet wird das Werk schließlich durch den Abdruck weiterer wichtiger Gesetzestexte, die die mühselige Suche in umfangreichen Textsammlungen ersparen. Hilfreich ist auch der Abdruck der amtlichen Begründung zum Entwurf des neuen UWG, da sich bei einigen offenen Fragen auch weiterhin nur mit der Begründung des Gesetzgebers argumentieren lässt. Nicht zu vergessen sind die äußerst nützlichen Fundstellenverzeichnisse für Entscheidungen des EuGH und des BGH (seit 1950) sowie das anschließende Fälleverzeichnis.
Es sind viele Lobeshymnen auf den Baumbach/Hefermehl gesungen worden. Nun werden neue auf den Hefermehl/Köhler/Bornkamm dazukommen. Es bleibt zu hoffen, dass Köhler und Bornkamm entsprechend ihrer Zielsetzung die geneigte Leserschaft mit regelmäßig erscheinenden aktualisierten Neuauflagen erfreuen.
"(...) Besonders hinzuweisen ist ferner auf Teil 1 "Allgemeine Grundlagen des Wettbewerbsrechts" sowie auf die ausführliche Einleitung zum UWG, die quasi als kleine Lehrbücher zum Wettbewerbsrecht allen, die sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen auseinander zu setzen haben, nur empfohlen werden können."
In: EuZW Heft 14/2001
"(...) Ein vorbildliches und stets auf dem neuesten Stand gehaltenes Werk, für dessen Publikation man dem Verlag und vor allem auch Herrn Prof. Dr. Hefermehl nur Dank und Anerkennung aussprechen kann!"
In: Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe 03/01
"(...) Nach wie vor kann bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts (...) niemand auf ,den Baumbach/Hefermehl' verzichten."
Lothar Wiltschek, in: Österreichisches Anwaltsblatt 09/00
"(...) Am Sektor des BRD - Wettbewerbsrecht gibt es keinen höheren Begriff als den ,Baumbach / Hefermehl'! (...) Ein großes, unentbehrliches Werk!
Rudolf Jahn, in: Der Gesellschafter 01/00
"(...) Ein großer Kommentar, ein bedeutendes juristisches Werk, liegt Literatur und Praxis ein letztes Mal aus der Feder des großen Altmeister des deutschen Wettbewerbsrechts, Wolfgang Hefermehl, auf dem Tisch. Diejenigen, die in der täglichen Hektik unter Rückgriff auf den Hefermehl den einen oder anderen Schriftsatz bereichern, das eine oder andere Urteil begründen und den einen oder anderen Fight gewinnen, sollten in einem Augenblick der inneren Muße in ehrenvollem Gedenken verharren und den Hut vor dem großen Werk in Demut ziehen."
Iniv.-Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin, in: Wertpapiermitteilungen, 56/2002, zur 22. Auflage 2001
"(...) Die Substanz des deutschen Wettbewerbsrechts hat sich jedoch, wie die beiden Glanzstücke der Kommentarkunst deutlich zeigen, erhalten. Beide Bücher gehören auf den Tisch jedes mit dem UWG befassten Wissenschaftlers und Praktikers."
Rechtsanwalt Professor Dr. Winfried Tilmann, in: NJW, 46/2004, zur 23. Auflage
"(...) Endlich ist er wieder da, der gute alte UWG-Kommentar von Hefermehl. Doch nicht nur die Autorenfrage stellte sich bei dieser Neuauflage, bedingt durch den Tod des unvergesslichen Wolfgang Hefermehl. Auch die Novellierung des UWG brachte die Notwendigkeit weitgehender Änderungen der Kommentierung mit sich. Und beides hat der Verlag mit seinen beiden Neuautoren wunderbar in den Griff bekommen. (...) Ansonsten ist das Werk wirklich herausragend, gerade auch in seiner Fülle an Informationen (z.B. auch in Bezug auf europarechtliche Hintergründe einzelner Bestimmungen, gesetzgeberische Motive oder von der Rspr. anerkannte Wettbewerbsvereine). Der Baumbach/Hefermehl, jetzt der Köhler/Bornkamm, ist ein unbedingtes Muss für jeden Wettbewerbsrechtler."
Prof. Dr. Thomas Hoeren, in: Multimedia und Recht, 12/2004, zur 23. Auflage
"(...) Die 23. Auflage des (...) Werkes, das sich zu dem Standardkommentar des Wettbewerbsrechts schlechthin entwickelt hat, (...) - erläutert das neue UWG auf gewohnt hohem Niveau und zugleich aus erster Hand: Die beiden Autoren haben das gesamte Gesetzgebungsverfahren als Sachverständige begleitet - überprüft die gesamte Rechtsprechung zum UWG alter Fassung auf seine Anwendbarkeit auf das neue UWG - und baut auf den von Prof. Hefermehl entwickelten Kategorien unlauteren Wettbewerb auf, soweit sie expressis verbis Eingang in den neuen Gesetzestext gefunden haben."
In: NZG, Heft 1/2005, zur 23. Auflage
"(...) Mit der 23. Auflage hat ohne Zweifel eine neue Ära des Baumbach/Hefermehl begonnen. Die Gemeinde der Wettbewerbsrechtler wird die weitere Entwicklung des Werkes mit Wohlwollen und Interesse verfolgen."
Professor Dr. Jan Busche, in: MarkenR, 01/2005, zur 23. Auflage
"(...) Alles in allem ist den Autoren mit der Neuauflage ein großer Wurf gelungen, für den wiederum gilt, dass er an keinem Arbeitsplatz eines Wettbewerbsrechtlers fehlen darf."
Rechtsanwalt Eckhard Nachtwey, in: Verbraucher und Recht, 2/2005, zur 23. Auflage
"(...) Für jeden im Wettbewerbsrecht tätigen Berater ist das Werk ein unerlässlicher Wissensfundus."
In: H&V Journal, 3/2005, zur 23. Auflage
· der Wettbewerbswidrigkeit bei Entfernen eines Kennzeichens,
· des Direktmarketing bei Telefondienstleistungen,
· der irreführenden Werbung über Sportwetten mit festen Quoten,
· der Irreführung über Wareneigenschaften bei Vergleichstests unter extremen Bedingungen,
· der irreführenden Werbung im Internet,
· der vergleichenden Werbung bei Einsatz eines fremden Produkts zur Darstellung der eigenen Ware,
· der Testamentvollstreckung als rein wirtschaftliche Tätigkeit,
· der Nachahmung von Barbiepuppen und Zubehör,
· des Behinderungswettbewerbs durch Markenregistrierung,
· der Wettbewerbswidrigkeit einer Kündigungshilfe,
· der subjektiven Voraussetzungen beim Rechtsbruch,
· der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung.
Die 26. Auflage berücksichtigt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Kommentiert ist insbesondere Anhang I der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die Richtlinie ist unabhängig von ihrer Umsetzung in nationales Recht im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung anzuwenden. Deshalb ist der Katalog der als unlauter geltenden Geschäftspraktiken kommentiert.
Rezension:
"(...) Auch wenn das neue deutsche UWG in Aufbau und Wortlaut nicht mehr, wie früher, weitgehend mit dem österr übereinstimmt, sind deutsche Kommentare nach wie vor auch für den österr Wettbewerbsjuristen unentbehrlich; denn inhaltlich unterscheidet sich die Rechtslage nach wie vor nur wenig, und die in den deutschen Kommentaren (schon vor ihrem Erlass) eingehend kommentierte RL über unlautere Geschäftspraktiken ist in beiden Ländern in gleicher Weises zu beachten. (...) Auch auf den neuen "Hefermehl/Köhler/Bornkamm" kann kein österr Jurist, der sich mit Fragen des Lauterkeitsrechts beschäftigt, verzichten."
Lothar Wiltschek, in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz, 24/2006, zur 24. Auflage 2006
"(...)Köhler und Bornkamm haben die Mammutaufgabe, innerhalb eines Jahres die grundlegende Veränderung eines Rechtsgebiets durch neue Gerichtsentscheidungen und Literaturbeiträge vollständig aufzuzeigen, zu kommentieren und zu bewerten, exemplarisch gelöst. Sie halten das hohe Niveau Hefermehls, der den Kommentar jahrzehntelang bis zur 22. Auflage bearbeitet hatte, und stehen damit in dessen Tradition. Die gelungene Verbindung von Praxisbezug und wissenschaftlicher Durchdringung des Wettbewerbsrechts macht den Kommentar zu einem unverzichtbaren Helfer. Die Prognose, dass das Werk sich in der allmählich unüberschaubar werdenden UWG-Literatur auch in Zukunft behaupten wird, fällt nicht schwer."
RA und Notar Dr. Stefan Vogt, in: NJW, 18/2006, zur 24. Auflage 2006
"(...) Der Kommentar bewegt sich auch weiterhin auf hohem Niveau, ist klar formuliert und erhält nachvollziehbare Erläuterungen."
In: Bundesverband Dt. Zeitungsverleger, vom 27.3.2006, zur 24. Auflage 2006
"(...) Die Vorzüge des Werks bleiben auch in der Neuauflage erhalten, nämlich: übersichtliche Gliederung des Stoffs, Herausarbeiten der leitenden Prinzipien des Wettbewerbsrechts sowie Klarheit und Anschaulichkeit der Darstellung. "
In: H&V Journal, 2/2006, zur 24. Auflage 2006
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Olaf Kieschke, Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart, zur 24. Auflage:
Im Juli 2004 trat das neue UWG in Kraft. Das erforderte damals eine völlige Neubearbeitung des "klassischen" von Baumbach begründeten und von Hefermehl fortgeführten Werks. Nach Hefermehls Tod im Oktober 2001 übernahmen es Köhler und Bornkamm, das beinahe legendäre Werk in seinem Sinne fortzuführen.
Etwa anderthalb Jahre nach der 23. Auflage liegt nunmehr bereits eine Neuauflage des Werkes vor. Dies ist zum einen auf zahlreiche seit 2004 erschienene Kommentierungen und Handbücher zum neuen UWG zurück zu führen. Wichtige Gesetze und Gesetzesänderungen waren einzuarbeiten, wie beispielsweise die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11.05.2005 (S. 61 ff.). Schließlich mussten auch die inzwischen zum neuen UWG ergangenen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden. Gerade einige jüngere Gerichtsentscheidungen machten eine teilweise Neugestaltung der Kommentierung erforderlich, wie sich an der ausführlichen Kommentierung der Entscheidung des Großen Senats des BGH vom 15.07.2005 zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung (in § 4 UWG Rn. 10.174 ff.) oder der Aufnahme der jüngsten Entscheidungen zur Werbung von Anwälten (in § 4 UWG Rn. 11.85 ff.) zeigt.
Zur Qualität dieses Werkes, das sich seit mittlerweile mehr als 70 Jahren seinen festen Platz als Standardwerk im Wettbewerbsrecht sichert, bedarf es keiner großer Worte. Der Kommentar ist und bleibt ein unentbehrlicher Ratgeber für den Praktiker und eine inhaltliche Fundgrube für den Wissenschaftler. Die Erläuterungen sind auf gewohnt hohem Niveau - klar formuliert, nachvollziehbar und nahezu vollständig - und umfassen das europäische und das deutsche Recht.
Das verwendete Randnummernsystem ist weiterhin gewöhnungsbedürftig. Die Autoren stellen jedoch im Vorwort klar, dass sie trotz kritischer Stimmen hieran festhalten wollen - und man sieht es ihnen letztlich gern nach.
Neben dem UWG enthält das Werk eine Kommentierung der Preisangabenverordnung. Die PAngV soll eine sachlich zutreffende Information der Verbraucher gewährleisten und ist damit gerade im Zusammenhang mit Fragen der sogenannten neuen Medien immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Abgerundet wird das Werk schließlich durch den Abdruck weiterer wichtiger Gesetzestexte, die die mühselige Suche in umfangreichen Textsammlungen ersparen. Hilfreich ist auch der Abdruck der amtlichen Begründung zum Entwurf des neuen UWG, da sich bei einigen offenen Fragen auch weiterhin nur mit der Begründung des Gesetzgebers argumentieren lässt. Nicht zu vergessen sind die äußerst nützlichen Fundstellenverzeichnisse für Entscheidungen des EuGH und des BGH (seit 1950) sowie das anschließende Fälleverzeichnis.
Es sind viele Lobeshymnen auf den Baumbach/Hefermehl gesungen worden. Nun werden neue auf den Hefermehl/Köhler/Bornkamm dazukommen. Es bleibt zu hoffen, dass Köhler und Bornkamm entsprechend ihrer Zielsetzung die geneigte Leserschaft mit regelmäßig erscheinenden aktualisierten Neuauflagen erfreuen.
"(...) Besonders hinzuweisen ist ferner auf Teil 1 "Allgemeine Grundlagen des Wettbewerbsrechts" sowie auf die ausführliche Einleitung zum UWG, die quasi als kleine Lehrbücher zum Wettbewerbsrecht allen, die sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen auseinander zu setzen haben, nur empfohlen werden können."
In: EuZW Heft 14/2001
"(...) Ein vorbildliches und stets auf dem neuesten Stand gehaltenes Werk, für dessen Publikation man dem Verlag und vor allem auch Herrn Prof. Dr. Hefermehl nur Dank und Anerkennung aussprechen kann!"
In: Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe 03/01
"(...) Nach wie vor kann bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts (...) niemand auf ,den Baumbach/Hefermehl' verzichten."
Lothar Wiltschek, in: Österreichisches Anwaltsblatt 09/00
"(...) Am Sektor des BRD - Wettbewerbsrecht gibt es keinen höheren Begriff als den ,Baumbach / Hefermehl'! (...) Ein großes, unentbehrliches Werk!
Rudolf Jahn, in: Der Gesellschafter 01/00
"(...) Ein großer Kommentar, ein bedeutendes juristisches Werk, liegt Literatur und Praxis ein letztes Mal aus der Feder des großen Altmeister des deutschen Wettbewerbsrechts, Wolfgang Hefermehl, auf dem Tisch. Diejenigen, die in der täglichen Hektik unter Rückgriff auf den Hefermehl den einen oder anderen Schriftsatz bereichern, das eine oder andere Urteil begründen und den einen oder anderen Fight gewinnen, sollten in einem Augenblick der inneren Muße in ehrenvollem Gedenken verharren und den Hut vor dem großen Werk in Demut ziehen."
Iniv.-Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin, in: Wertpapiermitteilungen, 56/2002, zur 22. Auflage 2001
"(...) Die Substanz des deutschen Wettbewerbsrechts hat sich jedoch, wie die beiden Glanzstücke der Kommentarkunst deutlich zeigen, erhalten. Beide Bücher gehören auf den Tisch jedes mit dem UWG befassten Wissenschaftlers und Praktikers."
Rechtsanwalt Professor Dr. Winfried Tilmann, in: NJW, 46/2004, zur 23. Auflage
"(...) Endlich ist er wieder da, der gute alte UWG-Kommentar von Hefermehl. Doch nicht nur die Autorenfrage stellte sich bei dieser Neuauflage, bedingt durch den Tod des unvergesslichen Wolfgang Hefermehl. Auch die Novellierung des UWG brachte die Notwendigkeit weitgehender Änderungen der Kommentierung mit sich. Und beides hat der Verlag mit seinen beiden Neuautoren wunderbar in den Griff bekommen. (...) Ansonsten ist das Werk wirklich herausragend, gerade auch in seiner Fülle an Informationen (z.B. auch in Bezug auf europarechtliche Hintergründe einzelner Bestimmungen, gesetzgeberische Motive oder von der Rspr. anerkannte Wettbewerbsvereine). Der Baumbach/Hefermehl, jetzt der Köhler/Bornkamm, ist ein unbedingtes Muss für jeden Wettbewerbsrechtler."
Prof. Dr. Thomas Hoeren, in: Multimedia und Recht, 12/2004, zur 23. Auflage
"(...) Die 23. Auflage des (...) Werkes, das sich zu dem Standardkommentar des Wettbewerbsrechts schlechthin entwickelt hat, (...) - erläutert das neue UWG auf gewohnt hohem Niveau und zugleich aus erster Hand: Die beiden Autoren haben das gesamte Gesetzgebungsverfahren als Sachverständige begleitet - überprüft die gesamte Rechtsprechung zum UWG alter Fassung auf seine Anwendbarkeit auf das neue UWG - und baut auf den von Prof. Hefermehl entwickelten Kategorien unlauteren Wettbewerb auf, soweit sie expressis verbis Eingang in den neuen Gesetzestext gefunden haben."
In: NZG, Heft 1/2005, zur 23. Auflage
"(...) Mit der 23. Auflage hat ohne Zweifel eine neue Ära des Baumbach/Hefermehl begonnen. Die Gemeinde der Wettbewerbsrechtler wird die weitere Entwicklung des Werkes mit Wohlwollen und Interesse verfolgen."
Professor Dr. Jan Busche, in: MarkenR, 01/2005, zur 23. Auflage
"(...) Alles in allem ist den Autoren mit der Neuauflage ein großer Wurf gelungen, für den wiederum gilt, dass er an keinem Arbeitsplatz eines Wettbewerbsrechtlers fehlen darf."
Rechtsanwalt Eckhard Nachtwey, in: Verbraucher und Recht, 2/2005, zur 23. Auflage
"(...) Für jeden im Wettbewerbsrecht tätigen Berater ist das Werk ein unerlässlicher Wissensfundus."
In: H&V Journal, 3/2005, zur 23. Auflage