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Dieser fundierte Praktikerkommentar zum UWG basiert auf der grundlegenden Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit ihrer weitgehenden Anpassung des deutschen Lauterkeitsrechts an europäische Vorgaben, der ausdrücklichen Verankerung des Verbraucherschutzes als Schutzzweck im Gesetz sowie der neuartigen Systematik gesetzlich ausformulierter Schutztatbestände. Im Rahmen einer umfassenden Einführung werden die internationalen und europäischen Bezüge und die Stellung des Wettbewerbsrechts im deutschen Rechtssystem dargestellt. Ein eigenes Kapitel gilt dabei den ausländischen…mehr

Produktbeschreibung
Dieser fundierte Praktikerkommentar zum UWG basiert auf der grundlegenden Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit ihrer weitgehenden Anpassung des deutschen Lauterkeitsrechts an europäische Vorgaben, der ausdrücklichen Verankerung des Verbraucherschutzes als Schutzzweck im Gesetz sowie der neuartigen Systematik gesetzlich ausformulierter Schutztatbestände. Im Rahmen einer umfassenden Einführung werden die internationalen und europäischen Bezüge und die Stellung des Wettbewerbsrechts im deutschen Rechtssystem dargestellt. Ein eigenes Kapitel gilt dabei den ausländischen europäischen Wettbewerbsordnungen, die aufgrund des Herkunftslandprinzips zunehmend an Bedeutung für den deutschen Rechtsanwender gewinnen werden.
Die Kommentierung der einzelnen Vorschriften folgt strikt dem Prinzip der Verwertbarkeit für die tägliche Arbeit des Praktikers unter gleichzeitigem wissenschaftlichem Anspruch.

Der Zusatznutzen:
- Rechtsprechung der unterschiedlichen Oberlandesgerichte in tabellarischer Darstellung.
- Detaillierte Darstellung des un-mittelbar geltenden Europäischen Lauterkeitsrechts.
- Länderberichte zu allen EU-Mitgliedstaaten.
Aus dem Inhalt:
Der systematische Teil beinhaltet:
- Die Kernpunkte des neuen Lauterkeitsrechts
- Grundzüge des Internationalen und Europäischen Lauterkeitsrechts
- Ausländische europäische Rechtsordnungen
- Einführung in das Internationale Privatrecht
- Das Internationale Verfahrensrecht
- Verhältnis des deutschen Wettbewerbsrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten
- Medien-, produkt- und berufsspezifische Besonderheiten

Zur Neuauflage:
Die 2. Auflage berücksichtigt bereits topaktuell die umfassende UWG-Reform, welche die neue EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in nationales Recht umsetzt. Neben umfassenden Neuerungen mit Sicht auf den Verbraucherschutz wird eine "Black List" Eingang in das deutsche UWG finden, die zahlreiche Unlauterkeitstatbestände bringen wird: u.U. Werbung gegenüber Kindern, Telefonwerbung etc. Diese für die künftige Rechtsanwendung zentrale Liste unlauterer Geschäftspraktiken wird in der Neuauflage des Kommentars bereits umfassend kommentiert. Daneben wird in einem vorangestellten systematischen Kapitel das Europäische Recht noch intensiver dargestellt als schon in der Vorauflage. Damit wird der "Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig" auch weiterhin der maßgebliche Kommentar mit Sicht auf die Berücksichtigung des harmonisierten Europäischen Rechts bleiben.

Rezensionen:

"(...) Dem Kommentar von Harte- Bavendamm / Henning- Bodewig ( und natürlich anderen Kommentaren zum deutschen UWG ) ist es zu verdanken, dass diese Praxis systematisch zusammengefasst, analysiert und gründlich erläutert wird."
Dr. Jürg Simon, in: Zeitschrift für Immaterialgüterrecht, 7, 8 / 2005, zur 1. Auflage

"(...) Beeindruckend ist, in welch kurzer Zeit die Autoren ein solch "gediegenes Werk" erstellt haben. Die Kommentierungen überzeugen durch ihre hohe Sachkunde; ohne Zweifel gehört der Harte/Henning schon in seiner ersten Auflage zu den Standardwerken des UWG."
Professor Dr. Thomas M.J. Möllers, in: Wertpapier Mitteilungen, Heft 30 / 2005, zur 1. Auflage

"(...) Fazit: Der "Harte/Henning" ist unverzichtbar für jeden Wissenschaftler und Praktiker, der sich ständig oder auch nur gelegentlich mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs befasst."
Professor Dr. Tilo Keil, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Heft 6/2005, zur 1. Auflage

"(...) Ein hoher Wert kommt schließlich der guten Lesbarkeit der Kommentierung zu, bei der auf Abkürzungen weitgehend verzichtet wird. Es handelt sich primär um einen gut durchgegliederten Fließtext. Abschließend betrachtet, handelt es sich um einen für Praxis und Wissenschaft gleichermaßen empfehlenswerten Kommentar, der in Aufbau und Layout sicher nicht zufällig an die Reihe der Münchener Kommentare des Verlags C.H. Beck erinnert. Man darf gespannt sein, ob es dem Autorenteam gelingt, bei künftigen Neuauflagen die Rechtsprechung zum neuen UWG ebenso schnell und aktuell aufzubereiten, wie dies die Erstauflage hoffen lässt. Gelingt dies, ist dem Werk ein fester Platz in der Literatur zum UWG sicher."
Professor Dr. Barbara Stickelbrock, in: GRUR Int., Heft 5/2005, zur 1. Auflage

"(...) Gemeinsam mit Henning Harte-Bavendamm hat die Mitverfasserin des Expertenentwurfs Frauke Henning-Bodewig nun den ersten "großen" Kommentar zu diesem Gesetz herausgegeben, und es ist ein ganz großer Wurf, der den an diesem Werk beteiligten 25 namhaften Autoren gelungen ist. (...)Harte-Bavendamm/ Henning-Bodewig als Herausgebern und den Autoren dieses Kommentars ist zu diesem Werk uneingeschränkt zu gratulieren: Der "Harte/Henning" wird im deutschen Lauterkeitsrecht richtungsweisend sein und wohl auch die weitere Entwicklung des österreichischen UWG nachhaltig beeinflussen."
Lothar Wiltschek, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 5/2005, zur 1. Auflage

"(...) Der "Harte/Henning" sei jedem Patentanwalt dringend anempfohlen."
Patentanwalt Dr. Franz Lederer, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 96. Jg./2005, zur 1. Auflage

"(...) Ungeachtet einiger Einzelheiten besticht das Werk durchgehend durch die Sorgfalt, mit der die Autoren den gegebenen Rechtzustand ausführlich aufgearbeitet und den neuen Bestimmungen zugeordnet haben. Die Erläuterungen sind übersichtlich mit ausführlichen vorangestellten systematischen Inhaltsübersichten, die eine schnelle Orientierung gestatten. Die maßgebliche Literatur ist ebenfalls zu den Einzelabschnitten angegeben. (...) Die Kommentierung der Preisangabenverordnung wird der Praktiker für die tägliche Arbeit begrüßen, wie auch durch den ausführlichen Anhang (Texte von UWG alt; Unterlassungsklagengesetz, Teledienstegesetz, Auszug Heilmittelwerbegesetz und Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, § 312 e BGB nebst Informationspflichtenverordnung, die Richtlinien über irreführende und vergleichende Werbung und über den elektronischen Geschäftsverkehr sowie den Vorschlag einer Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) die Bearbeitung wettbewerbsrechtlicher Fälle erleichtern wird. Die ebenfalls abgedruckte Begründung zum Regierungsentwurf und die Stellungnahme des Bundesrates lässt auch eine tiefergehende Beschäftigung ohne die Heranziehung weitere Mittel zu. Der anspruchsvolle Kommentar wird seinen Weg machen und sich gegen Konkurrenz, derzeit lediglich aus dem eigenen Haus, gut behaupten."
Professor Joachim Starck, in: MarkenR, 02/2005, zur 1. Auflage

"(...) Insgesamt ein von der Tiefe der Bearbeitung, der Aktualität und der Praxisnähe beeindruckendes großes Werk. "Der Harte/Henning" wird vom Erscheinen an einen festen und wichtigen Platz in der Literatur zum Lauterkeitsrecht haben. Österreich hat die dringend notwendige umfassende UWG-Reform noch vor sich. Dieses Buch ist für die dazu notwendigen Arbeiten eine wichtige Hilfe."
Guido Kucsko, in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz, Nr. 6/2004, zur 1. Auflage

"(...) Die Beschäftigung mit dem Werk hat mehr als zufrieden gestellt. Der Leser kann viel Zeit sparen und von den Gedanken der Experten sehr gut profitieren. Für den täglichen Umgang des Praktikers mit dem Wettbewerbsrecht, aber auch zum Einlesen in das neue Gesetz ist das 2.424 Seiten starke Werk (bei entsprechendem Zeitbudget) bestens geeignet. Berücksichtigt man die geistige Leistung, die in dem Kommentar steckt, so ist der Kauf des Werkes eine hervorragende Investition, die sich über Beratungsleistungen schnell amortisieren kann."
Rechtsanwältin Petra Marwitz, in: MultiMedia und Recht, 1/2005, zur 1. Auflage

"(...) Dieser neue große Kommentar zum UWG stellt eine perfekte Begleitung ins neue UWG dar: Führende Experten des Wettbewerbsrechts aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft erläutern umfassend die neue Rechtslage. Als zusätzlicher Nutzen dieses Kommentars verdient ebenfalls hervorgehoben zu werden: die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte in tabellarischer Darstellung, eine detaillierte Darstellung des Europäischen Lauterkeitsrechts, das Wettbewerbsrecht der EU-Mitgliedsstaaten - inklusive der zehn neuen Beitrittsländer - und eine Kommentierung auch der Preisangaben-Verordnung."
In: NZG, Heft 24/2004, zur 1. Auflage

"(...) Dieses Buch gehört jedenfalls auf den Schreibtisch jedes Wettbewerbsrechtlers, der insbesondere lauterkeitsrechtliche Fragen mit grenzüberschreitenden Bezügen zu beantworten hat."
Professor Dr. jur. M. Lehmann, in: Computer und Recht aktuell, 12/2004, zur 1. Auflage

"Den ersten großen Kommentar zum neuen UWG nimmt man mit großer Spannung zur Hand. In einem Umfeld, indem es so etablierte Werke wie den Baumbach/Hefermehl, den Köhler/Piper und das Handbuch des Wettbewerbsrechts von Gloy gibt, deren Neuauflagen ebenfalls gerade erschienen sind bzw. kurz bevorstehen, hat es ein neues Werk naturgemäß nicht einfach. Der Harte/Henning, wie er zitiert werden möchte, fügt sich aber hervorragend in diese Reihe ein. Der Verlag C.H. Beck nimmt damit auch auf dem Gebiet der Kommentarliteratur zum UWG - wie schon auf anderen Gebieten, etwa dem Urheberrecht - eine führende Position ein. Bewundernswert ist die Schnelligkeit, mit der Herausgeber und Verlag dieses Werk so kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den Markt gebracht haben. Hat der Gesetzgeber ein so wichtiges Gesetz wie das UWG grundlegend erneuert, ist vieles Vertraute weggefallen oder verbirgt sich an anderer Stelle und ist manches Neue hinzugekommen, so ist das schnelle Erscheinen für alle, die sich mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs zu befassen haben, ein Vorteil, der gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Wenn so bekannte und erfahrene Autoren wie Henning Harte-Bavendamm und Frauke Henning-Bodewig - Praxis und Wissenschaft haben sich hier in idealer Weise verbunden - einen Kommentar zum UWG herausgeben, sind die Erwartungen des Rezensenten hoch. Sie werden nicht enttäuscht. Schon die Namensliste der Autoren ist beeindruckend. Sie gehören Wissenschaft, Praxis, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden an, einige von ihnen waren Mitglieder der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe für die UWG-Reform. Wie man aus der Einleitung erfährt, haben die Herausgeber besonderen Wert darauf gelegt, auf profundes richterliches und anwaltliches Erfahrungswissen zurückzugreifen und dieses mit dem Ansatz innovativer und praxisbezogener Wissenschaft zu verbinden. Ihnen ist nur Recht zu geben, daß es in einer Zeit des Umbruchs nicht primär um Verkündung allseits abgesicherter Regeln der Rechtsanwendung gehen kann, sondern daß auch Anstöße für die weitere Fortbildung des Rechts unerläßlich sind. Dieser Ansatz schlägt sich vor allem in der umfangreichen, mehr als 400 Seiten umfassenden Einleitung nieder. Umfangreiche Einleitungen haben in UWG-Kommentaren Tradition, man denke nur an die Altauflage des Baumbach/Hefermehl (430 Seiten), den Köhler/Piper (für einen "kleinen" Kommentar immerhin rund 170 Seiten), ganz zu schweigen vom umfangreichen Einleitungsteil des von Jacobs, Lindacher und Teplitzky herausgegebenen Großkommentars zum UWG. Das ist natürlich darauf zurückzuführen, daß das Recht des unlauteren Wettbewerbs viele Grundbegriffe und Fragenkomplexe umfaßt, die sich in das Korsett der Gesetzesparagraphen schwer einbauen lassen und deren Erörterung besser vor die Klammer gezogen wird. Diese Tradition hat der Harte/Henning beibehalten, auch wenn so manches, was vorher allgemeinen Lehren oder der Generalklausel zuzurechnen war, jetzt in konkrete Rechtsnormen gegossen ist. Das ist zu begrüßen, es dient der gerade im Recht des unlauteren Wettbewerbs so wichtigen übergreifenden systematischen Darstellung und der von den Herausgebern verfolgten Zielsetzung, Anstöße für die Rechtsfortbildung zu geben. So finden sich beispielsweise zur Frage des ergänzenden Leistungsschutzes neben der eher praxisbezogenen und gerade für die Rechtsanwendung sehr hilfreichen Kommentierung zu § 4 Nr. 9 UWG in der Einleitung Ausführungen, die diese Frage in den Gesamtzusammenhang des Verhältnisses von Recht des unlauteren Wettbewerbs und Recht des geistigen Eigentum stellen (Einleitung F.V.). Hervorzuheben sind die eingehenden Länderberichte (Einleitung E.), die sich auf das Recht der Mitgliedstaaten der EU (einschließlich der neuen Mitglieder) beschränken, insoweit aber einen vorzüglichen Überblick vermitteln. Ins Auge fallen in der Einleitung auch die Abschnitte über medien-, produkt- und berufsspezifische Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, die sich in anderen Werken jedenfalls nicht in dieser herausgehobenen Form finden lassen und einen ausgezeichneten Einstieg in die damit verbundenen fachspezifischen Fragen liefern.
Im Kommentarteil ist der Aufbau in vielen Punkten durch die neue Struktur des Gesetzes vorgegeben. Die umfangreiche Kommentierung der Einzeltatbestände der Generalklausel des früheren § 1, die jetzt in § 3 enthalten ist, erfolgt richtigerweise nicht dort, sondern bei den Beispielen des unlauteren Wettbewerbs in §§ 4 ff., während sich die Kommentierung zu § 3 wesentlich auf Verständnis und Auslegung des Begriffs der Unlauterkeit beschränkt. Wie schwer dieser Begriff zu fassen ist und wie sehr wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Wandlungen seine Auslegung bestimmen, wird nach der Lektüre der mehr als 80-seitigen Kommentierung wieder einmal deutlich. Greifbare Anhaltspunkte für die Rechtsanwendung kann hier nur eine Kasuistik liefern, die nunmehr in ihrem Grobraster von der richterlichen auf die Gesetzesebene verlagert worden ist. Zutreffend wird in der Kommentierung die Aufgabe herausgearbeitet, die bisherige Rechtsprechung und Literatur daraufhin zu überprüfen, wieweit sie den neuen Maßstäben entspricht.
Sehr informativ und für die Praxis von großer Bedeutung ist der Abschnitt über die Rechtsfolgen (§§ 8 ff.). In einer Vorbemerkung zu § 8 werden die in §§ 8 bis 11 nicht geregelten Ansprüche behandelt, zu denen mit Recht auch der wettbewerbsrechtliche Bereicherungsanspruch gezählt wird, obwohl es in der Regierungsbegründung zu § 8 heißt, die Regelungen des UWG zu den zivilrechtlichen Rechtsfolgen seien sowohl hinsichtlich der Klagebefugnis als auch hinsichtlich der Anspruchsgrundlagen abschließend - eine der Merkwürdigkeiten des neuen Gesetzes. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche - der Kern wettbewerbsrechtlicher Ansprüche - werden umfassend und instruktiv behandelt und stellen eine gute Ergänzung zur Spezialliteratur wie Teplitzky und Pastor/Ahrens dar. Mit Genuß liest man die Ausführungen zum neuen Gewinnabschöpfungsanspruch, bei denen es gelungen ist, trotz der naturgemäß noch fehlenden Rechtsprechung eine eingehende und zahlreiche Anstöße vermittelnde Kommentierung vorzulegen, die nicht nur die künftige Entscheidungspraxis beeinflussen wird, sondern auch Auswirkungen auf den entsprechenden Anspruch in der 7. GWB-Novelle haben könnte.
Hilfreich ist der Anhang, der neben wichtigen Gesetzestexten die Gesetzesmaterialien und ein Konkordanzenverzeichnis der BGH-Entscheidungen enthält. Ein umfangreiches Sachverzeichnis erschließt den Inhalt des Werkes. Hier hätten vielleicht noch für den, der im alten Recht zuhause ist und den Zugang zum neuen Recht sucht, gängige Begriffe des alten Rechts aufgenommen werden können, um damit den Zugang zu den neuen Vorschriften zu vermitteln. So wird man, um nur ein Beispiel zu nennen, unter dem Begriff "Ausbeutung" im Sachverzeichnis nichts finden.
Insgesamt ist das Werk nur zu loben. Man kann sagen, daß mit diesem UWG-Kommentar ein großer Wurf gelungen ist. Wer sich seriös mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs befassen will, kann ohne dieses Werk nicht auskommen.
Professor Dr. Ulrich Loewenheim, Frankfurt am Main, (voraus.) in: GRUR 11/2004, zur 1. Auflage