Das wichtigste Anliegen der Neuauflage ist die Berücksichtigung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) bei der richtlinienkonformen Auslegung und Anwendung des UWG. Von zentraler Bedeutung ist dies vor allem für die Auslegung des Begriffs der geschäftlichen Handlung, für die Auslegung der Generalklausel des § 3 UWG, einschließlich der darin enthaltenen Bagatellklausel, und für die Auslegung der Beispieltatbestände des § 4 Nr. 1, 2, 9 und 11 sowie des § 5. Da den im Anhang I der Richtlinie aufgeführten 31 "unter allen Umständen unlauteren Geschäftpraktiken" für die Praxis besondere Bedeutung zukommt, werden sie als Anhang zu § 3 gesondert kommentiert.
Der Prozess der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts (UWG) setzte sich auch im Jahr 2008 fort.
Die Neuauflage berücksichtigt bei der Auslegung des nationalen Rechts die UGP-Richtlinie und weist auf die im Regierungsentwurf vorgesehene Umsetzung hin.
Der Prozess der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts (UWG) setzte sich auch im Jahr 2008 fort.
Die Neuauflage berücksichtigt bei der Auslegung des nationalen Rechts die UGP-Richtlinie und weist auf die im Regierungsentwurf vorgesehene Umsetzung hin.