Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Gesetz in Deutschland, das den Schutz des Wettbewerbs und die Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen regelt. Es wurde erstmals im Jahr 1958 verabschiedet und ist seitdem mehrfach geändert worden. Das GWB hat zum Ziel, die Entfaltung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs zu fördern. Es soll insbesondere verhindern, dass Unternehmen durch Absprachen, Kartelle oder ähnliche Methoden den Wettbewerb verfälschen oder behindern.