Text der Verordnung: Verordnung über die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Ölschadengesetz (Artikel 1 der Verordnung über die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Ölschadengesetz und zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie)_x000D_
Stand: 02.03.2018
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