Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) regelt das Verfahren zur Durchführung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken und Gebäuden.Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Grundstück oder Gebäude öffentlich versteigert wird, um Schulden oder Forderungen zu begleichen. Die Zwangsverwaltung ist ein anderes Verfahren, bei dem ein Grundstück oder Gebäude vom Gericht einem Verwalter unterstellt wird, um es zu erhalten und gegebenenfalls zu vermieten.