Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)Vollzitat: "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 05. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) geändert worden ist"Rechtsstand: 05. Oktober 2021Inhalt:Erster Teil - Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt - GeltungsbereichZweiter Abschnitt - Grundlagen der AhndungDritter Abschnitt - GeldbußeVierter Abschnitt - Zusammentreffen mehrerer GesetzesverletzungenFünfter Abschnitt - Einziehung von GegenständenSechster Abschnitt - Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und PersonenvereinigungenSiebenter Abschnitt - VerjährungZweiter Teil - BußgeldverfahrenErster Abschnitt - Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenZweiter Abschnitt - Allgemeine VerfahrensvorschriftenDritter Abschnitt - VorverfahrenVierter Abschnitt - BußgeldbescheidFünfter Abschnitt - Einspruch und gerichtliches VerfahrenSechster Abschnitt - Bußgeld- und StrafverfahrenSiebenter Abschnitt - Rechtskraft und Wiederaufnahme des VerfahrensAchter Abschnitt - Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung NebenfolgenNeunter Abschnitt - Vollstreckung der BußgeldentscheidungenZehnter Abschnitt - KostenElfter Abschnitt - Entschädigung für VerfolgungsmaßnahmenZwölfter Abschnitt - Aktenführung und Kommunikation im VerfahrenDritter Teil - Einzelne OrdnungswidrigkeitenErster Abschnitt - Verstöße gegen staatliche AnordnungenZweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche OrdnungDritter Abschnitt - Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter ZeichenVierter Abschnitt - Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und UnternehmenFünfter Abschnitt - Gemeinsame VorschriftenVierter Teil - Schlußvorschriften
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