Die Beiträge dieses Bandes unter suchen das Verhältnis zwischen den juristischen Grundbegriffen Gesetz und Vertrag unter rechtshistorischer Perspektive. Gemeinsam ist den Beiträgen die Frage nach der jeweils legitimierenden Kraft, die Elemente einer vertraglichen Verständigung für die Gesetzgebung haben können. Die Bandbreite der Themen reicht vom erfragten Gesetz der frührömischen Republik über die kraft Ermächtigung den Gemeinwillen vollziehenden Konstitutionen der römischen Kaiser, die Wahlkapitulationen des alten Reiches sowie die paktierten Verfassungen der Neuzeit bis zum südafrikanischen Verfassungsvertrag von 1993 und dem soeben auf den Weg gebrachten Verfassungsvertrag für Europa.
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