Text der Verordnung: Verordnung über die Bestimmung der Behörde, die für die Beglaubigung nach Artikel 2 des Vertrages vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden zuständig ist_x000D_
Stand: 01.03.2018
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Stand: 01.03.2018
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.